Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

 

a)           Straßenreinigung

Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen und unter Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (Stand zum 01.01.2021: 19.036,99 €, Entnahme 2021 voraussichtlich 8.500,00 €) bleiben die Gebühren konstant bei 1,10 €/m.

 

b)           Winterdienst

Entgegen der Prognose hat die Abrechnung 2020 zu einer vollständigen Tilgung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2019 geführt und sogar zu einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich geführt. Ausgehend von einem milden Winter wie in den vergangenen Jahren sind die eingeplanten Aufwendungen ausreichend und mit einer teilweisen Auflösung des Sonderpostens verbleibt der Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.

 

Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m´.

 

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.