Sitzung: 23.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: BV/FB5/100/2021
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen und unter Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich (Stand zum 01.01.2021: 19.036,99 €,
Entnahme 2021 voraussichtlich 8.500,00 €) bleiben die Gebühren konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Entgegen der Prognose hat die Abrechnung 2020 zu einer vollständigen
Tilgung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2019 geführt und sogar zu einer Zuführung
zum Sonderposten für den Gebührenausgleich geführt. Ausgehend von einem milden
Winter wie in den vergangenen Jahren sind die eingeplanten Aufwendungen
ausreichend und mit einer teilweisen Auflösung des Sonderpostens verbleibt der
Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.
Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m´.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnungen
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.