Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

a) Niederschlagswassergebühr

 

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2020 führte zu einer weiteren Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 89.764,95 €, so dass der Bestand Anfang 2021 auf 278.218,83 € anstieg. Nach den derzeitigen Veranlagungen wird sich für das Jahr 2021 keine nennenswerte Veränderung bei diesem Bestand ergeben. Nach den Vorgaben des § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen (wie auch Kostenunterdeckungen) innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Für die nächsten beiden Jahre werden daher Entnahmen in Höhe von jeweils 125.000,00 € in die Kalkulation eingestellt. Dadurch kann trotz steigender Aufwendungen, insbesondere bei den Beiträgen für die Wasserverbände, die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,43 €/m² konstant bestehen bleiben.

 

 

b)           Schmutzwassergebühr

 

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2020 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 107.199,50 €, so dass sich der Bestand Anfang 2021 auf 375.586,43 € reduzierte. Für das Jahr 2021 war eine weitere Auflösung dieses Sonderpostens eingeplant. Nach der derzeitigen Entwicklung ist jedoch mit einer deutlichen Zuführung zu rechnen. Grund hierfür sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Heim-Arbeit und Distanzlernen, so dass die Wasserverbräuche gegenüber dem Jahr 2019 angestiegen sind und somit die Abrechnung 2020 und die angepassten Vorauszahlungen 2021 zu deutlich höheren Einnahmen führen. Ein Teil der höheren Wasserverbräuche ist auch auf die gestiegene Einwohnerzahl zurückzuführen. Ob allerdings die Abrechnung der Vorauszahlungen im Jahr 2022 mit der Anpassung der Vorauszahlungen für 2022 diese hohe Werte bestätigt, bleibt abzuwarten.

 

Die Aufwendungen bleiben relativ konstant, einzige Ausnahme sind die deutlich steigenden Beiträge an die Wasserverbände (beim WVER u.a. durch Afa, Inbetriebnahme RÜB Alt Holland, Modernisierung der Kläranlage u.ä.; beim BsGW durch die stark steigende Einwohnerzahl in Rothenbach).

Durch eine hohe Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 224.000,00 € kann trotz vorgenannter steigender Aufwendungen die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2022 konstant bei 2,80 €/m³ bestehen bleiben.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.