Nachtrag: 17.11.2021
Sitzung: 23.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/FB1/102/2021
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
02.03.2021 regt die SPD-Fraktion an, im Stadtgebiet Wassenberg kostenlose
öffentliche Grillplätze zu errichten, die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in
den Sommermonaten als Ort der Begegnung nutzen könnten. Mit weiterem Schreiben
vom selben Tag regt die SPD-Fraktion ferner zusätzlich an, kostenpflichtige
öffentliche Grillplätze zu errichten, die als Erweiterung des Angebots an
Freizeiträumen zur Nutzung von Vereinen, Organisationen, Unternehmen und andere
Gruppen für Veranstaltungen dienen sollen. Auf die weiteren in den Anträgen
enthaltenen Ausführungen wird verwiesen.
Es wird empfohlen, die
beiden Anträge abzulehnen.
I.
Gemäß den beiden Anträgen
sollte zunächst geprüft werden, welche Orte sich für kostenlose sowie
kostenpflichtige öffentliche Grillplätze eignen würden. Für eine Umsetzung
müssten insofern zunächst zweckmäßige und bestenfalls zentral gelegene Flächen
zur Verfügung stehen. Die Prüfung hat diesbezüglich ergeben, dass solche
Flächen nicht vorhanden sind. Auch der Erwerb von entsprechend großen
Grundstücken käme aufgrund der starken Mehrbelastung des Haushalts nicht in
Betracht.
Die Ermittlung geeigneter
Grundstücke wird bereits dadurch eingeschränkt, dass Belastungen der
Anwohnenden (z. B. durch Geräusche oder Gerüche) zu vermeiden sind. Die Stadt
setzte sich nach der Rechtsprechung etwaigen Unterlassungsansprüchen aus, die
durch die Nutzung entstünden, da diese der Stadt zuzurechnen wären; etwas
anderes ergebe sich auch nicht durch eine Benutzungssatzung (vgl. Urteil des
VGH Baden-Württemberg vom 11.04.1994). Eine aus brandpräventiver Sicht
erforderliche Entfernung zu Waldgebieten grenzt die Möglichkeit bei einer
32-prozentigen Bewaldung des Stadtgebietes zusätzlich ein.
II.
Neben den vorgenannten
Grundstückskosten fielen insbesondere fortlaufende Personalaufwendungen
(Bauhof, Ordnungsamt, Liegenschaftsmanagement) dahingehend an,
-
mehrere Grillanlagen zu erwerben,
-
die Flächen und Anlagen zu unterhalten
– insbesondere die Sauberkeit und die Müllbeseitigung zu gewährleisten –,
-
Schutzmaßnahmen in Bezug auf
Vandalismus-Schäden zu ergreifen und letztere (bei nicht unwahrscheinlichem
Eintritt) zu beheben,
-
die Einhaltung der Nutzungsregeln (Satzung
o. Ä.) zu kontrollieren und die sachfremde Nutzung zu verhindern
sowie
zusätzlich bei der kostenpflichtigen Variante
-
die Buchung der Plätze sicherzustellen,
-
die Beiträge (Bescheide/Rechnungen) zu
erheben und zu verbuchen.
Zu letzterem Punkt
besteht die zusätzliche Problematik, dass die Erhebung von Beiträgen – auch auf
Grundlage einer Benutzungssatzung – umsatzsteuerpflichtig sein dürfte, da es
sich bei Grillplätzen nicht um Leistungen handelt, die ausschließlich der
öffentlichen Hand vorbehalten bleiben, und die Stadtverwaltung somit in
Konkurrenz zu Privatanbietern träte.
Etwaige Beiträge könnten
zudem auch nicht kostenneutral ausgestaltet werden, da eine Nutzung bei einem
entsprechend hohen Entgelt nicht mehr attraktiv sein dürfte.
III.
Aus den Anträgen heraus
kann nicht nachvollzogen werden, aus welchen Gründen sowohl (mehrere)
kostenpflichtige als auch (mehrere) kostenlose Grillplätze nebeneinander
betrieben werden sollten.
Ein kostenpflichtiges
Angebot bedeutete, dass ein Zutritt entsprechend zu sichern und Unbefugten der
Zutritt zu verwehren wäre. Ein gewünschter Öffentlichkeits-Charakter wird
hierdurch deutlich beeinträchtigt.
Es ist ebenfalls nicht
ersichtlich, woraus sich eine Ungleichbehandlung dahingehend rechtfertigen
ließe, nach der Bürgerinnen und Bürger kostenlose Grillplätze in Anspruch
nehmen könnten, hingegen Vereine, Unternehmen und sonstige Institutionen
hingegen auf kostenpflichtige Angebote verwiesen werden würden – wenngleich
diese größtenteils ebenfalls von Einwohnenden betrieben werden.
Sofern sodann mehrere
(kostenlose und kostenpflichtige) Grillplätze geschaffen werden sollen, würde
der unter Ziffer II. beschriebene Aufwand noch weiter gesteigert, ohne dass
sich Synergieeffekte in maßgeblichem Umfang realisieren ließen.
IV.
Auch die zu erwartende
Nutzung und damit der tatsächliche Mehrwert ist in diesem Zusammenhang
fraglich.
Das Stadtgebiet ist nicht
von einer derart engen Bebauung geprägt, dass eine Vielzahl von
Grillmöglichkeiten im privaten Bereich ausgeschlossen wäre. Ferner kann zum
Zwecke des Grillens mehrheitlich auf Gärten zurückgegriffen werden. Die
weiteren in den Anträgen genannten Vorteile (hier insbesondere: Begegnung,
spontanes Nutzen, Aufhalten an der frischen Luft, Treffen mit Freunden, Ort für
Vereinsveranstaltungen) sind zwar grundsätzlich zu befürworten. Diese Zwecke
sind jedoch auch bereits durch bestehende Angebote und Freizeitflächen im
Stadtgebiet zu realisieren (bspw. Gartenpark). Auch die als Beispiel
angeführten Fußballvereine verfügen bereits über attraktive Sportstätten
inklusive Nebenflächen, auf denen Zusammenkünfte und auch ein gemeinsames
Grillen möglich wäre. Auch im Allgemeinen verfügt die Stadt Wassenberg bereits
über umfangreiche und ausgeprägte Kulturangebote.
Auf Nachfrage bei einer
Betreiberin eines anderen öffentlichen Grillplatzes (der jedoch privat
betrieben wird) wurde ferner mitgeteilt, dass eine dort vorhandene Grillhütte
nur etwa drei bis vier Mal pro Jahr beansprucht werde. Dem stehen nicht
abschließend kalkulierbare Aufwendungen (Betreuungs-, Reinigungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen, siehe Ziffer II.) entgegen.
Andere Grillplätze
berichten von Park- und Zufahrtsproblemen in und um naheliegende Waldgebiete
und verweisen ebenfalls auf die extreme Lärm- und Rauch-, Müll- und
Geruchsbelästigung, die nicht eingehaltenen Nutzungszeiten sowie problematische
WC-Situationen. Um letztere zu lösen, wäre der finanzielle Aufwand noch
ungleich höher.
Auch die Stadt Gütersloh
sieht erhebliche Probleme und Beeinträchtigungen, die auch mit vermehrten
Kontrollen nicht in den Griff zu bekommen wären. Auch dort reduzierten vor
allem Müllprobleme und Lärmbelästigungen den Erholungswert erheblich. Gleiches
gilt für die Stadt Leverkusen, welche die Grillplätze nach gleichlautenden
Problemen wieder eingestellt hatte. Von dort wurde ebenfalls auf die hohen
Personalkosten hinsichtlich der Betreuung der Plätze hingewiesen.
V.
Insgesamt können
Grillplätze damit zwar unter Umständen zur Erweiterung des Freizeitangebots und
zur touristischen Aufwertung beitragen. Allerdings sind hierzu keine geeigneten
Flächen vorhanden. Darüber hinaus überwiegen jedenfalls die für die Errichtung
von Grillplätzen entstehenden Aufwendungen und Nachteile deutlich dem zu
erwartenden Erfolg.
Bürgermeister Maurer lässt den Ausschuss über beide Anträge einzeln
abstimmen.
Beschluss:
a)(13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
b)(17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Die Anträge der
SPD-Fraktion
a) zur
Einrichtung kostenloser Grillplätze vom 02.03.2021 und
b) zur
Einrichtung kostenpflichtiger Grillplätze vom 02.03.2021
werden mangels hierzu
geeigneter Flächen sowie aufgrund eines ungünstigen
Kosten-/Nutzenverhältnisses abgelehnt.