Nachtrag: 17.11.2021

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.03.2021 regt die SPD-Fraktion an, im Stadtgebiet Wassenberg kostenlose öffentliche Grillplätze zu errichten, die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den Sommermonaten als Ort der Begegnung nutzen könnten. Mit weiterem Schreiben vom selben Tag regt die SPD-Fraktion ferner zusätzlich an, kostenpflichtige öffentliche Grillplätze zu errichten, die als Erweiterung des Angebots an Freizeiträumen zur Nutzung von Vereinen, Organisationen, Unternehmen und andere Gruppen für Veranstaltungen dienen sollen. Auf die weiteren in den Anträgen enthaltenen Ausführungen wird verwiesen.

Es wird empfohlen, die beiden Anträge abzulehnen.

 

I.

 

Gemäß den beiden Anträgen sollte zunächst geprüft werden, welche Orte sich für kostenlose sowie kostenpflichtige öffentliche Grillplätze eignen würden. Für eine Umsetzung müssten insofern zunächst zweckmäßige und bestenfalls zentral gelegene Flächen zur Verfügung stehen. Die Prüfung hat diesbezüglich ergeben, dass solche Flächen nicht vorhanden sind. Auch der Erwerb von entsprechend großen Grundstücken käme aufgrund der starken Mehrbelastung des Haushalts nicht in Betracht.

Die Ermittlung geeigneter Grundstücke wird bereits dadurch eingeschränkt, dass Belastungen der Anwohnenden (z. B. durch Geräusche oder Gerüche) zu vermeiden sind. Die Stadt setzte sich nach der Rechtsprechung etwaigen Unterlassungsansprüchen aus, die durch die Nutzung entstünden, da diese der Stadt zuzurechnen wären; etwas anderes ergebe sich auch nicht durch eine Benutzungssatzung (vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.04.1994). Eine aus brandpräventiver Sicht erforderliche Entfernung zu Waldgebieten grenzt die Möglichkeit bei einer 32-prozentigen Bewaldung des Stadtgebietes zusätzlich ein.

 

II.

 

Neben den vorgenannten Grundstückskosten fielen insbesondere fortlaufende Personalaufwendungen (Bauhof, Ordnungsamt, Liegenschaftsmanagement) dahingehend an,

-          mehrere Grillanlagen zu erwerben,

-          die Flächen und Anlagen zu unterhalten – insbesondere die Sauberkeit und die Müllbeseitigung zu gewährleisten –,

-          Schutzmaßnahmen in Bezug auf Vandalismus-Schäden zu ergreifen und letztere (bei nicht unwahrscheinlichem Eintritt) zu beheben,

-          die Einhaltung der Nutzungsregeln (Satzung o. Ä.) zu kontrollieren und die sachfremde Nutzung zu verhindern

sowie zusätzlich bei der kostenpflichtigen Variante

-          die Buchung der Plätze sicherzustellen,

-          die Beiträge (Bescheide/Rechnungen) zu erheben und zu verbuchen.

Zu letzterem Punkt besteht die zusätzliche Problematik, dass die Erhebung von Beiträgen – auch auf Grundlage einer Benutzungssatzung – umsatzsteuerpflichtig sein dürfte, da es sich bei Grillplätzen nicht um Leistungen handelt, die ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehalten bleiben, und die Stadtverwaltung somit in Konkurrenz zu Privatanbietern träte.

Etwaige Beiträge könnten zudem auch nicht kostenneutral ausgestaltet werden, da eine Nutzung bei einem entsprechend hohen Entgelt nicht mehr attraktiv sein dürfte.

 

III.

 

Aus den Anträgen heraus kann nicht nachvollzogen werden, aus welchen Gründen sowohl (mehrere) kostenpflichtige als auch (mehrere) kostenlose Grillplätze nebeneinander betrieben werden sollten.

Ein kostenpflichtiges Angebot bedeutete, dass ein Zutritt entsprechend zu sichern und Unbefugten der Zutritt zu verwehren wäre. Ein gewünschter Öffentlichkeits-Charakter wird hierdurch deutlich beeinträchtigt.

Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, woraus sich eine Ungleichbehandlung dahingehend rechtfertigen ließe, nach der Bürgerinnen und Bürger kostenlose Grillplätze in Anspruch nehmen könnten, hingegen Vereine, Unternehmen und sonstige Institutionen hingegen auf kostenpflichtige Angebote verwiesen werden würden – wenngleich diese größtenteils ebenfalls von Einwohnenden betrieben werden.

Sofern sodann mehrere (kostenlose und kostenpflichtige) Grillplätze geschaffen werden sollen, würde der unter Ziffer II. beschriebene Aufwand noch weiter gesteigert, ohne dass sich Synergieeffekte in maßgeblichem Umfang realisieren ließen.

 

IV.

 

Auch die zu erwartende Nutzung und damit der tatsächliche Mehrwert ist in diesem Zusammenhang fraglich.

Das Stadtgebiet ist nicht von einer derart engen Bebauung geprägt, dass eine Vielzahl von Grillmöglichkeiten im privaten Bereich ausgeschlossen wäre. Ferner kann zum Zwecke des Grillens mehrheitlich auf Gärten zurückgegriffen werden. Die weiteren in den Anträgen genannten Vorteile (hier insbesondere: Begegnung, spontanes Nutzen, Aufhalten an der frischen Luft, Treffen mit Freunden, Ort für Vereinsveranstaltungen) sind zwar grundsätzlich zu befürworten. Diese Zwecke sind jedoch auch bereits durch bestehende Angebote und Freizeitflächen im Stadtgebiet zu realisieren (bspw. Gartenpark). Auch die als Beispiel angeführten Fußballvereine verfügen bereits über attraktive Sportstätten inklusive Nebenflächen, auf denen Zusammenkünfte und auch ein gemeinsames Grillen möglich wäre. Auch im Allgemeinen verfügt die Stadt Wassenberg bereits über umfangreiche und ausgeprägte Kulturangebote.

Auf Nachfrage bei einer Betreiberin eines anderen öffentlichen Grillplatzes (der jedoch privat betrieben wird) wurde ferner mitgeteilt, dass eine dort vorhandene Grillhütte nur etwa drei bis vier Mal pro Jahr beansprucht werde. Dem stehen nicht abschließend kalkulierbare Aufwendungen (Betreuungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, siehe Ziffer II.) entgegen.

Andere Grillplätze berichten von Park- und Zufahrtsproblemen in und um naheliegende Waldgebiete und verweisen ebenfalls auf die extreme Lärm- und Rauch-, Müll- und Geruchsbelästigung, die nicht eingehaltenen Nutzungszeiten sowie problematische WC-Situationen. Um letztere zu lösen, wäre der finanzielle Aufwand noch ungleich höher.

Auch die Stadt Gütersloh sieht erhebliche Probleme und Beeinträchtigungen, die auch mit vermehrten Kontrollen nicht in den Griff zu bekommen wären. Auch dort reduzierten vor allem Müllprobleme und Lärmbelästigungen den Erholungswert erheblich. Gleiches gilt für die Stadt Leverkusen, welche die Grillplätze nach gleichlautenden Problemen wieder eingestellt hatte. Von dort wurde ebenfalls auf die hohen Personalkosten hinsichtlich der Betreuung der Plätze hingewiesen.

 

V.

 

Insgesamt können Grillplätze damit zwar unter Umständen zur Erweiterung des Freizeitangebots und zur touristischen Aufwertung beitragen. Allerdings sind hierzu keine geeigneten Flächen vorhanden. Darüber hinaus überwiegen jedenfalls die für die Errichtung von Grillplätzen entstehenden Aufwendungen und Nachteile deutlich dem zu erwartenden Erfolg.

 

Bürgermeister Maurer lässt den Ausschuss über beide Anträge einzeln abstimmen.

 

 


Beschluss:

a)(13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

b)(17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)


Die Anträge der SPD-Fraktion

 

a)      zur Einrichtung kostenloser Grillplätze vom 02.03.2021 und

b)      zur Einrichtung kostenpflichtiger Grillplätze vom 02.03.2021

 

werden mangels hierzu geeigneter Flächen sowie aufgrund eines ungünstigen
Kosten-/Nutzenverhältnisses abgelehnt.