Sitzung: 04.11.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB1/096/2021
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Fraktion Krethi &
Plethi/DIE LINKE beantragt mit Schreiben vom 23.08.2021, dass der Rat der Stadt
Wassenberg die Verwaltung beauftragt, beim Kreis Heinsberg eine eigene
Buchstabenkombination für Autokennzeichen der Stadt Wassenberg (z. B. WAB) zu
beantragen. Ein eigenes Nummernschild solle als „lokalpatriotische“ Botschaft
für die Wassenbergerinnen und Wassenberger dienen, sodass diese dem Antrag zufolge
ihre Kfz-Kennzeichen künftig frei wählen dürften. Im Antrag wird ferner
ausgeführt, dass nach einer Gesetzesänderung Kommunen, die in der Vergangenheit
nie ein eigenes Kennzeichen im Nummernschild geführt hätten, eine eigene bzw.
neue Buchstabenkombination wählen könnten.
Der Antrag ist
abzulehnen, da die rechtlichen Voraussetzungen für die begehrte
Kennzeichenvergabe nicht vorliegen.
Bei der gewünschten
Buchstabenkombination handelt es sich um ein sogenanntes
Unterscheidungskennzeichen, für welches die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1
und 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erfüllt sein müssten. Hiernach
teilt die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine
Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen besteht aus einem
Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug
zugelassen ist, und einer auf das Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Nach der
Ersten Verordnung zur Änderung der FZV vom 19.10.2012, auf die sich die
Antragsteller augenscheinlich berufen, bestimmt § 8 Abs. 2 FZV die Festlegung
der Unterscheidungszeichen. Danach werden Unterscheidungszeichen der
Verwaltungsbezirke auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) zugelassen. Dabei kann auch die Festlegung von
mehr als einem Unterscheidungskennzeichen für einen Verwaltungsbezirk bestimmt
werden. Für die am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirke dürfen gemäß
§ 8 Abs. 2 S. 4 FZV nur die Unterscheidungszeichen beantragt werden, die bis
zum 25. Oktober 2012 vergeben worden sind.
Ein Verwaltungsbezirk
beschreibt dabei ein bestimmtes Gebiet, dass durch eine Behörde zentral
verwaltet wird. Nach § 46 Abs. 1 S. 1 FZV in Verbindung mit § 1 Abs. 3 KrO NRW
sind als Verwaltungsbezirke die Kreise und kreisfreien Städte anzusehen, die
für die KFZ-Zulassung zuständig sind. Zuständig für eine Antragstellung in
Bezug auf ein Unterscheidungskennzeichen für die Stadt Wassenberg beim Land NRW
ist insoweit der Kreis Heinsberg.
Im Verwaltungsbezirk des Kreises
Heinsberg wurden bis zum maßgeblichen Stichtag die Unterscheidungszeichen „HS“,
„GK“ für den ehemaligen Verwaltungsbezirk Geilenkirchen und „ERK“ für den
ehemaligen Verwaltungsbezirk Erkelenz vergeben. Für die Stadt Wassenberg ist
bis zum genannten Stichtag kein Unterscheidungszeichen vergeben worden. Die
Vergabe eines Unterscheidungszeichens für die Stadt Wassenberg ist demgemäß
nicht zulässig, da die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 S. 4 FZV nicht erfüllt
sind und es an einem historischen Vorbild mangelt.
Das BMVI verweist ferner
darauf, dass neue, bisher nicht ausgegebene Buchstabenkombinationen bei
Unterscheidungszeichen nur dann von den Ländern beantragt werden können, wenn
neue Verwaltungsbezirke gegründet werden.
Ein Verweis auf die im
Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE angeführte Drucksache des
Bundesrats kann dahinstehen, da diese keine anwendbare Rechtsgrundlage
darstellt. Einschlägig ist die derzeit geltende und oben zitierte FZV, auf
dessen Voraussetzungen auch der Kreis Heinsberg bereits verwiesen hat.
Unabhängig davon hat sich der Bundesrat mit Verweis auf einen Beschluss der
Verkehrsministerkonferenz gerade gegen eine seinerzeit diskutierte
voraussetzungslose Einführung neuer Unterscheidungskennzeichen ausgesprochen.
Insgesamt erfüllt die Stadt Wassenberg schließlich weder die Voraussetzungen für die Vergabe eines bereits bestehenden Unterscheidungszeichens noch für eine Neubildung eines Unterscheidungskennzeichens.
Beschluss: (einstimmig)
Der Antrag der Fraktion
Krethi & Plethi/DIE LINKE wird abgelehnt, da die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Vergabe eines Unterscheidungszeichens für die Stadt
Wassenberg nicht erfüllt sind.