Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 21.07.2021 beantragt die SPD-Fraktion mit Verweis auf ein zweites Förderprogramm des Landes NRW und des Bundes, die Verwaltung zu beauftragen, die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen, um die Schulen und Kindergärten der Stadt Wassenberg mit Luftfiltern auszustatten. Hierzu kann unmittelbar berichtet werden wie folgt:

 

Bei der Fördermöglichkeit handelt es sich um das Förderprogramm II des Landes NRW, welches vom Bund mitfinanziert wird. Eine Antragsmöglichkeit besteht dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zufolge seit dem 27.08.2021, nachdem entsprechende Haushaltsbeschlüsse auf Bundes- und Landesebene gefasst und eine notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurden. Gefördert werden mobile Luftreinigungsgeräte mit einer Filtertechnologie oder mit UV-C-Technik sowie Kombinationsgeräte. Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden.

 

Eine Förderfähigkeit besteht jedoch ausschließlich für Räume der so definierten Kategorie 2. Hierbei handelt es sich im Rahmen des Förderprogramms um solche Räume, die über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen, die keine raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt. Die einschränkende Kategorisierung ergibt sich daraus, dass mobile Geräte dem MHKBG NRW zufolge lediglich eine unterstützende Wirkung entfalten und insoweit ein natürliches Lüften nicht ersetzen können. Zum gleichen Ergebnis kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

 

Räume der Kategorie 2 sind in den betroffenen Einrichtungen der Stadt Wassenberg nicht vorhanden. Eine Förderung aus Mitteln des vorgeschlagenen Förderprogramms II scheidet insofern aus.

 

Unabhängig von der Ausrüstung mit mobilen Lüftungsgeräten und der andauernden Corona-Situation im Allgemeinen beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die Grundschulen mit zentralen Lüftungssystemen auszustatten, die insgesamt eine höhere Wirksamkeit hinsichtlich des Luftaustauschs besitzen und die insoweit langfristig und nachhaltig auch nach der Corona-Pandemie verwendet werden (vgl. Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 09.07.2021). Hierbei handelt sich um fest installierte raumlufttechnische Anlagen, die bereits in den aktuellen Neubauten wie der Sporthalle an der Bergstraße und dem Anbau der Betty-Reis-Gesamtschule umgesetzt wurden. Für die Ausrüstung in Bestandsgebäuden kommt eine Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Betracht.

 

Seit September dieses Jahres besteht insoweit eine aktualisierte Möglichkeit der Förderung von erstmaligen Einbauten von stationären RLT-Anlagen in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben bis zu einer Maximalsumme von 500.000 Euro pro Standort. Bis Oktober 2021 soll die für die Antragstellung notwendige Ermittlung der Gesamtmaßnahmen und -kosten – nach derzeitiger Schätzung etwa 1,5 Millionen Euro – abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2022 abzuschließen, sodass die Maßnahmenumsetzung nach Bewilligung sowie der Eigenanteil für den Haushalt des kommenden Jahres bereits entsprechend eingeplant wurden.

 

 

Da dem Prüfantrag antragsgemäß nachgekommen wurde, erklärt Stadtverordnete Schiffmann auf Nachfrage den Antrag für erledigt.