Sitzung: 30.09.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/025/2021
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird
nunmehr der zweite Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2021 zum Stichtag
30.06.2021 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 2
Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die
finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der
Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Der
Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr eine weitere Einschätzung über
die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2021 geben.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2021 weist einen geplanten
Jahresüberschuss in Höhe von 3,169 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd.
Entwicklung im Jahr 2021 erscheint trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
und des Hochwasserereignisses im Juni 2021 wieder eine erhebliche
Ergebnisverbesserung um nunmehr rd. 2,156 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr
2021 würde somit einen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 5,325 Mio. €
ausweisen.
Enthalten sind hierbei
außerordentliche Erträge in von rd. 1,665 Mio. €, die gemäß dem
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW rein rechnerisch zum Ausgleich der
Belastungen durch die Pandemie angesetzt werden.
Zusätzlich sind im
außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses
mit einer Netto-Belastung von rd. 265.000 € enthalten.
Ohne diese außerordentlichen
Ereignisse würde das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
voraussichtlich rd. 3,924 Mio. € betragen.
Die wesentlichen Gründe für
diese Ergebnisverbesserung liegen u. a. in verbesserten Erträgen aus der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den
Kompensationsleistungen. Weitere Mehrerträge in größerem Umfang entstehen
durch erhöhte Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken neuer
Erschließungsgebiete. Als Einmaleffekte erfolgen zudem Erträge aus der
Auflösung von Pensions- und Instandhaltungsrückstellungen.
Bei den laufenden Aufwendungen
ergeben sich u. a. Reduzierungen bei den Personalaufwendungen, aber auch bei
den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen und den Transferaufwendungen, die
teilweise dadurch begründet sind, dass auf Grund der COVID-19-Pandemie
zeitweilig Einrichtungen geschlossen sind oder reduziert betrieben werden und
Leistungen nicht angeboten werden können.
Insgesamt bleibt festzuhalten,
dass der Haushalt des Jahres 2021 der Stadt Wassenberg trotz der Auswirkungen
der Pandemie und des Hochwasserereignisses die aus den letzten Jahren gewohnte
stabil-positive Ergebnisentwicklung voraussichtlich fortsetzen kann.
Nicht außer Acht gelassen werden
darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die
Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern im Verlauf des Jahres 2021 auf Grund
der erheblichen Investitionstätigkeit dauerhaft angespannt bleibt.
Die weitere Ergebnisentwicklung und die
Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres werden
im Bericht ausführlich erläutert.