Sitzung: 08.09.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/FB1/089/2021
Sachverhalt:
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
I.
Mit Schreiben vom
17.05.2021 beantragen die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die
Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung eines formellen
Bürgerbeteiligungsverfahrens im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzepts.
In der Sitzung des Rates
der Stadt Wassenberg am 01.07.2021 teilte der Bürgermeister mit, den von der
Planungsgruppe MWM erstellten Entwurf eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung
eines Verkehrskonzepts auf der Homepage der Stadt zum Download ab sofort
bereitzustellen. Die Bürgerinnen und Bürgern sollen in diesem Zusammenhang
Gelegenheit haben, bis zum 31.08.2021 Vorschläge, Anregungen oder Bedenken zu
äußern. Hierzu wurde eigens eine gesonderte Mailadresse eingerichtet, ebenso
ist eine Kontaktaufnahme auch per Post oder persönlich mit der Verwaltung
möglich.
Zudem hat die Verwaltung
auf die Vorgehensweise auch noch einmal in einer entsprechenden
Pressemitteilung hingewiesen; die lokalen Medien haben hierüber
(zwischenzeitlich mehrfach) ausführlich berichtet. Ferner wurde zur
Bürgerbeteiligung auch im Amtsblatt der Stadt Wassenberg (Ausgabe vom
23.06.2021) aufgerufen.
Nachdem die Vorsitzenden
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Nachfrage in der Ratssitzung
vom 01.07.2021 an dem gemeinsamen Antrag festhalten und lediglich der
Vorsitzende der FDP-Fraktion erklärte, er sei für den Fall des Verkehrskonzepts
mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden, ist hierüber nunmehr zu
beschließen.
II.
Die Durchführung eines
formellen Bürgerbeteiligungsverfahrens, wie es ausdrücklich beantragt ist,
scheidet mangels entsprechender rechtlicher Grundlage aus.
Bei einem formellen
Bürgerbeteiligungsverfahren handelt es sich explizit um ein solches, das
gesetzlich vorgeschrieben ist. Formelle Bürgerbeteiligungsverfahren finden sich
gesetzlich vorgeschrieben etwa in den Verfahren der Bauleitplanung oder der
Regionalplanung. Die im Rahmen eines formellen Verfahrens vorgesehene
Bürgerbeteiligung sieht dabei regelmäßig die öffentliche Bekanntmachung
beabsichtigter Maßnahmen (im Amtsblatt) sowie eine Einsichtsmöglichkeit im
Rathaus vor.
Für die vorliegend in
Rede stehende Umsetzung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts ist ein formelles
Bürgerbeteiligungsverfahren ausdrücklich gesetzlich nicht vorgesehen.
Gleichwohl wurden die
Bürgerinnen und Bürger von Politik und Verwaltung bereits in den vergangenen
Monaten – unterstützt von breiter medialer Berichterstattung – sowohl über
angeregte konkrete Maßnahmen des Entwurfs eines Verkehrskonzepts umfangreich
informiert als auch über den Umstand, dass Vorschläge und Bedenken der
Verwaltung im Rahmen einer informellen Bürgerbeteiligung mitgeteilt werden
können.
Zwischenzeitlich haben
die Verwaltung per Mail, telefonisch und in persönlichen Gesprächen rund 50
Stellungnahmen erreicht; zahlreiche weitere dürften noch Einfluss in die
Stellungnahmen der im Rat vertretenen Parteien gefunden haben.
Wie bereits im
Fachausschuss ausgeführt, werden die eingegangenen Stellungnahmen nunmehr auf
ihre tatsächliche und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft und nachfolgend dem
Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet, bevor
der Rat schlussendlich das Verkehrskonzept zu beschließen haben wird.
Nach Auffassung der
Verwaltung wird durch das laufende informelle Verfahren umfassend Gelegenheit
zur Beteiligung gegeben, die sogar über die Instrumente der Beteiligung in den
gesetzlich geregelten formellen Verfahren hinausgeht: So wird das vorliegende
Beteiligungsverfahren am Anfang der Planungsüberlegungen transparent und
prozessbegleitend geführt, was bei den gesetzlich geregelten formellen
Bürgerbeteiligungen nicht vorgesehen ist.
Nach einer Diskussion über den generellen Bedarf einer weitergehenden
Bürgerbeteiligung wurde der gestellte Antrag der FDP-Fraktion, SPD-Fraktion und
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich zurückgezogen. Gleichwohl stellen
die FDP-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
mündlichen Antrag in der Sitzung, dass der Rat die Verwaltung beauftragen möge,
eine Regelung zur Bürgerbeteiligung, z.B. in Form einer
„Bürgerbeteiligungssatzung“ zu entwerfen.
Der Antrag wird
zurückgezogen.