Sachverhalt:

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

I.

 

Mit Schreiben vom 17.05.2021 beantragen die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP die Beauftragung der Verwaltung mit der Durchführung eines formellen Bürgerbeteiligungsverfahrens im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzepts.

In der Sitzung des Rates der Stadt Wassenberg am 01.07.2021 teilte der Bürgermeister mit, den von der Planungsgruppe MWM erstellten Entwurf eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung eines Verkehrskonzepts auf der Homepage der Stadt zum Download ab sofort bereitzustellen. Die Bürgerinnen und Bürgern sollen in diesem Zusammenhang Gelegenheit haben, bis zum 31.08.2021 Vorschläge, Anregungen oder Bedenken zu äußern. Hierzu wurde eigens eine gesonderte Mailadresse eingerichtet, ebenso ist eine Kontaktaufnahme auch per Post oder persönlich mit der Verwaltung möglich.

Zudem hat die Verwaltung auf die Vorgehensweise auch noch einmal in einer entsprechenden Pressemitteilung hingewiesen; die lokalen Medien haben hierüber (zwischenzeitlich mehrfach) ausführlich berichtet. Ferner wurde zur Bürgerbeteiligung auch im Amtsblatt der Stadt Wassenberg (Ausgabe vom 23.06.2021) aufgerufen.

Nachdem die Vorsitzenden der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Nachfrage in der Ratssitzung vom 01.07.2021 an dem gemeinsamen Antrag festhalten und lediglich der Vorsitzende der FDP-Fraktion erklärte, er sei für den Fall des Verkehrskonzepts mit dem Vorgehen der Verwaltung einverstanden, ist hierüber nunmehr zu beschließen.

 

II.

 

Die Durchführung eines formellen Bürgerbeteiligungsverfahrens, wie es ausdrücklich beantragt ist, scheidet mangels entsprechender rechtlicher Grundlage aus.

Bei einem formellen Bürgerbeteiligungsverfahren handelt es sich explizit um ein solches, das gesetzlich vorgeschrieben ist. Formelle Bürgerbeteiligungsverfahren finden sich gesetzlich vorgeschrieben etwa in den Verfahren der Bauleitplanung oder der Regionalplanung. Die im Rahmen eines formellen Verfahrens vorgesehene Bürgerbeteiligung sieht dabei regelmäßig die öffentliche Bekanntmachung beabsichtigter Maßnahmen (im Amtsblatt) sowie eine Einsichtsmöglichkeit im Rathaus vor.

Für die vorliegend in Rede stehende Umsetzung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts ist ein formelles Bürgerbeteiligungsverfahren ausdrücklich gesetzlich nicht vorgesehen.

Gleichwohl wurden die Bürgerinnen und Bürger von Politik und Verwaltung bereits in den vergangenen Monaten – unterstützt von breiter medialer Berichterstattung – sowohl über angeregte konkrete Maßnahmen des Entwurfs eines Verkehrskonzepts umfangreich informiert als auch über den Umstand, dass Vorschläge und Bedenken der Verwaltung im Rahmen einer informellen Bürgerbeteiligung mitgeteilt werden können.

Zwischenzeitlich haben die Verwaltung per Mail, telefonisch und in persönlichen Gesprächen rund 50 Stellungnahmen erreicht; zahlreiche weitere dürften noch Einfluss in die Stellungnahmen der im Rat vertretenen Parteien gefunden haben.

Wie bereits im Fachausschuss ausgeführt, werden die eingegangenen Stellungnahmen nunmehr auf ihre tatsächliche und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft und nachfolgend dem Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet, bevor der Rat schlussendlich das Verkehrskonzept zu beschließen haben wird.

Nach Auffassung der Verwaltung wird durch das laufende informelle Verfahren umfassend Gelegenheit zur Beteiligung gegeben, die sogar über die Instrumente der Beteiligung in den gesetzlich geregelten formellen Verfahren hinausgeht: So wird das vorliegende Beteiligungsverfahren am Anfang der Planungsüberlegungen transparent und prozessbegleitend geführt, was bei den gesetzlich geregelten formellen Bürgerbeteiligungen nicht vorgesehen ist.

 

 

Nach einer Diskussion über den generellen Bedarf einer weitergehenden Bürgerbeteiligung wurde der gestellte Antrag der FDP-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich zurückgezogen. Gleichwohl stellen die FDP-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den mündlichen Antrag in der Sitzung, dass der Rat die Verwaltung beauftragen möge, eine Regelung zur Bürgerbeteiligung, z.B. in Form einer „Bürgerbeteiligungssatzung“ zu entwerfen.

 


Der Antrag wird zurückgezogen.