Sitzung: 01.07.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/020/2021
Der Rat nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 16.04.2021 beantragt die Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE,
die Verwaltung damit zu beauftragen, Anträge auf Pflichtumtausch von
Führerscheinen entgegenzunehmen.
Zur
Erläuterung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine ausschließliche
Entgegennahme des Antrags auch bislang bereits im Rahmen der im Antrag
angeführten Entgegennahme-Pflicht möglich war. Hierdurch wurde jedoch eine
Fahrt ins Kreishaus – unabhängig von der Frage der Zumutbarkeit – nicht
entbehrlich. Dies kann im Falle des Pflichtumtauschs von Führerscheinen nur
erreicht werden, wenn die antragannehmende Kommune auch dazu befugt ist, die
Befristung des ablaufenden Führerscheindokuments bei persönlicher Vorlage
vorzunehmen und in den Führerschein einzutragen. Hierzu ist demgemäß eine
Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg erforderlich, wonach die Stadt Wassenberg
zur Vornahme dieser Amtshandlung berechtigt wird, die Zuständigkeit des Kreises
hierdurch jedoch unberührt bleibt.
Eine
solche Vereinbarung wurde im Jahr 2000 beispielsweise bereits in Bezug auf die
Eintragung von Anschriftenänderungen bei Umzügen innerhalb des Kreisgebiets
oder Anträgen auf Ausstellung internationaler Führerscheine geschlossen. Der
Umtausch von Führerscheinen war darin seitdem anders als in anderen Kommunen
bislang jedoch aus heute nicht mehr zutreffenden Gründen nicht enthalten.
Nach Kontaktaufnahme mit
dem Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Heinsberg konnte zwischenzeitlich
eine neue Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Stadt Wassenberg
unter Einsatz eigenen Personals und eigener Sachmittel auch zur entsprechenden
Abwicklung von Pflichtumtauschen von Führerscheinen berechtigt wird. Ein
persönliches Vorstelligwerden in der Kreisverwaltung Heinsberg ist dann nicht
mehr notwendig, sofern sich die Antragstellenden mit einem Direktversand des
neuen Führerscheindokuments unmittelbar durch die Bundesdruckerei einverstanden
erklären. Die Umsetzung erfolgt zum 01.07.2021. Dem Antrag wurde damit
entsprochen.
Bürgermeister Maurer gibt bekannt, dass ein Vertrag zwischen dem
Landrat des Kreises Heinsberg und ihm als Bürgermeister unterschrieben worden
ist.