Sitzung: 16.06.2021 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: vertagt
Vorlage: BV/FB5/057/2021
Sachverhalt:
Der Antrag
der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 02.02.2021 liegt dieser
Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird an dieser Stelle zur
Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.
Begründung zur Antragsablehnung
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1.
Die Stadt
Wassenberg und die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg GmbH
entwickeln seit Jahren in angemessenem Umfang Bauflächen im Stadtgebiet, die
sicherstellen, dass die Infrastruktureinrichtungen (u. a. Kindergärten und
Grundschulen) nachhaltig „ausgelastet“ sind.
Die Stadt Wassenberg zählt zu den Kommunen mit einem
flächenmäßig kleinen Stadtgebiet, das zudem zu rd. 33 % bewaldet ist. Auch vor
diesem Hintergrund gilt es, Entwicklungen in den Außenbereich zu begrenzen,
verstärkt –auch durch Gespräche mit Eigentümern brachliegender Grundstücke-
Baulücken für eine Bebauung dem Markt zuzuleiten (u. a. werden in Baulücken
aktuell rd. 100 Mietwohnungen, sowohl gefördert als auch frei finanziert,
entstehen) und darüber hinaus ganz gezielt und infrastrukturverträglich Bauland
dort zu entwickeln, wo Stadt und/oder Entwicklungsgesellschaft auf dem
Verhandlungsweg zu sozialverträglichen Bedingungen Grundstücke erwerben können.
Bei einer Stadt wie Wassenberg, die als attraktiver
Wohnstandort eingestuft ist, wird die Nachfrage nach Baugrundstücken immer das
Angebot übersteigen. Vorrangig gilt es deshalb bei Entscheidungen zur
Entwicklung von Baulandflächen und der damit verbundenen Erhöhung der Einwohnerzahl
zwingend immer die Auswirkungen auf die bereits genannten städtischen
Infrastruktureinrichtungen bis hin zur Abwasserbehandlungsanlage im Blick zu
haben; andernfalls könnte dies finanziell fatale Auswirkungen auf den Haushalt
der Stadt haben.
2.
Die Darstellungen
im Flächennutzungsplan begründen für keinen Eigentümer eines Grundstücks
Rechte. Aus diesem Grund wurden und werden bei städtischen
Entwicklungsmaßnahmen zur Kompensation die Darstellungen im Flächennutzungsplan
verändert.
3.
Die Forderung der
Antragsteller, darzulegen, welche Flächen in der Stadt Wassenberg zu
Wohnbauflächen entwickelt werden sollen, würde zwangsläufig dazu führen, dass
die Stadt keine Flächen mehr zu sozialverträglichen Konditionen erwerben
könnte, da auf der Grundlage der von der Verwaltung offengelegten Informationen
gerade in der heutigen Zeit Immobilienfirmen, Anlageberater und/oder
Grundstücksspekulanten u. a. diese Flächen im Hinblick auf eine ausgesprochene
oder auch nur angekündigte Zielsetzung als künftige Entwicklungsfläche zu
Preisen aufkaufen würden, die die Stadt nicht erfüllen kann.
Da zudem –wie vorstehend bereits ausgeführt- Ausweisungen im
Flächennutzungsplan in rechtlich zulässiger Weise verschoben werden können, z.
B. weil die Stadt an geeigneter Stelle durch Erwerb von Grundstücken
Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann und deshalb zur Kompensation an
anderer Stelle, wo diese Voraussetzungen für die Stadt nicht gegeben sind, die
Darstellung im Flächennutzungsplan ändert, macht der Antragsinhalt auch aus
diesem Grund keinen Sinn.
Vor dem
Hintergrund der vorstehenden Begründung sind weitere Arbeitsschritte der
Verwaltung im Sinne des Antragsinhaltes entbehrlich und –unabhängig von der
Tatsache, dass die Zielsetzung der Stadt zu einem sozialverträglichen Erwerb
von Grundstücken zwecks späterer Entwicklung von Wohnbauflächen unterlaufen
würde- würde der erforderliche Arbeitsaufwand völlig unverhältnismäßig und vom
zuständigen Fachbereich auch nicht leistbar sein und –wie bereits ausgeführt-
lediglich Immobilienfirmen, Anlageberatern und Grundstücksspekulanten u. a.
kostenlos Material offenlegen und damit zwangsläufig städtischen Entwicklungen
die Grundlage entziehen.
Stadtverordneter Werner Jans beantragt im Namen der
CDU-Fraktion um Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der vorliegende
Antrag zur Entwicklung von Bauflächen wird vertagt.