Sitzung: 16.06.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BV/FB5/058/2021
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 02.02.2021
liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 bei; zum Antragsinhalt wird an
dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.
Die Verwaltung hatte daraufhin vorgeschlagen, dass der Antrag abgelehnt
wird.
Begründung der Ablehnung:
--------------------------------------
1.
Zu den
Kosten des Baus einer öffentlichen Toilettenanlage wird berichtet, dass für
eine vergleichbare Toilettenanlage in Erkelenz die Investitionskosten bereits
im Jahre 2010 rd. 110.000,00 Euro inkl. Nebenkosten betragen haben. Die
laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung einer derartigen
Toilettenanlage betragen mindestens 10.000,00 Euro/Jahr (ca. 7.000,00 Euro für
Unterhaltung und ca. 3.000,00 Euro für Bewirtschaftung). Zusätzlich muss ein
Mitarbeiter wöchentlich die beweglichen Teile abschmieren. Berücksichtigt man
die das Ergebnis noch zusätzlich belastenden Beträge für Abschreibungen und
Finanzierung betragen die laufenden Kosten mehr als 20.000,00 Euro/Jahr bereits auf der Basis der
Investitionskosten aus dem Jahre 2010.
Diese Kostenrechnung wird sicherlich auf der
Grundlage des für eine derartige Einrichtung heute anfallenden
Investitionsbedarfs und den Kosten
für eine Reinigungsfirma mit gebotenen kurzen Reinigungsintervallen jährlich rd. 35.000,00 Euro für eine
Einheit betragen.
Die Erträge aus der Benutzung
(Benutzungsgebühr 0,50 Euro) liegen unter 1.000,00 Euro/Jahr und können
vernachlässigt werden, zumal auch der zusätzliche Aufwand zur Beseitigung
sonstiger Mängel (Münzeinwurf wird häufig mit Papier und Holzstücken verstopft
– Reparatur erfordert fachkundiges Personal – und die Beseitigung von
Verstopfungen des WCs) nicht eingerechnet ist.
Zusätzlich gilt es eine derartige
Toilettenanlage mit blauem Licht auszustatten, das dafür sorgen soll, dass
Junkies sie nicht nutzen können, um sich dort Spritzen zu setzen. In diesem
Licht sind Venen nicht gut zu erkennen.
2.
Unabhängig
von den vorstehenden Ausführungen unter Ziffer 1 wird es auch in keinem der
Stadtteile eine Akzeptanz für einen derartigen Toilettenstandort mit den aus
vielen größeren Städten bekannten negativen Begleiterscheinungen geben.
3. Im Wald sind derartige bauliche Anlagen nicht zulässig, wie jüngst die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz in der Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes an einem anderen Beispiel deutlich gemacht haben. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund würde sich der vorliegende Antragsinhalt deshalb in diesen Bereichen auf das Angebot einer Komposttoilette beschränken. Eine Komposttoilette (auch Trockentoilette oder Biotoilette) ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt in einen mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet und dort kompostiert werden (die moderne Alternative zum früher bekannten „Plumpsklo“). Auch die Einrichtung einer derartigen Komposttoilette, beispielsweise angrenzend an den Parkplatz Tannenwaldstraße, mit der dortigen Wegeverbindung zum Birgelener Pützchen wird leicht prognostizierbar ebenfalls keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Außerdem müsste dazu auch jemand gefunden werden, der die Wartung/Unterhaltung dieser Einrichtung übernimmt, beispielsweise denkbar in Form einer Patenschaft durch den Antragsteller oder andere.
Stadtverordneter Peters erklärt, dass er den Antrag der CDU-Fraktion zu einem Prüfantrag modifizieren möchte und daher die Verwaltung bittet zu prüfen, ob die Bestandstoiletten an/in städtischen Gebäuden so umgebaut werden können, dass diese frei zugänglich als öffentliche Toiletten mit entsprechender Beschilderung gestaltet werden können. Dies ggf. auch mit der Möglichkeit, dass der entsprechende Schlüssel an dem jeweiligen städtischen Gebäude zur Verfügung gestellt werden kann.
Bürgermeister Maurer führt aus, dass er diese Änderung des Antrages durch die Verwaltung prüfen lässt und mit einer Mitteilungsvorlage nach der Sommerpause über die Prüfung des geänderten Antrages informieren wird.
Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss einstimmig einverstanden.
Vermerk zum Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Änderung des Antrages der CDU-Fraktion wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht abgestimmt.