Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Inhalt der Mitteilung:

Der Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE vom 09.12.2020 und der Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 22.03.2021 liegen dieser Mitteilungsvorlage als Anlagen 1 und 2 bei; zum jeweiligen Antragsinhalt wird an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.

 

 

I. Darstellung der Historie

 

·           Die Leitung des Jugendhauses hatte in den 90er Jahren (die Angabe 2009 im Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ist absolut falsch) die Idee, das Spielangebot für Jugendliche durch den Aufbau einiger Skateelemente zu erweitern. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde dafür auf dem an der Bergstraße gelegenen Tennensportplatz die dem Spielfeld vorgelagerte und an der Bergstraße gelegene Fläche bestimmt. Eine Initiative des Jugendhauses -unter Federführung des seinerzeitigen Leiters- errichtete dann die einzelnen Skateelemente mit Unterstützung des Baubetriebshofes der Stadt auf dieser Sportplatzanlage. Nach Inbetriebnahme und Nutzung der Elemente gingen bei der Stadt die ersten Lärmbeschwerden aus der Anwohnerschaft, die in der Folgezeit massiv zunahmen, ein. Über einen mehrjährigen Zeitraum beschäftigte man sich dann innerhalb der Verwaltung mit Abhilfemaßnahmen zur Minderung der nachweislich vorliegenden erheblichen Immissionen. Nachdem Lösungsmöglichkeiten, die auch wirtschaftlich vertretbar waren, nicht aufgezeigt werden konnten, begann die Suche nach einer Ersatzfläche.

 

·           Nach intensiver Flächensuche (auch damals hatte man bereits die Erkenntnis, dass die Fläche zentral und verkehrsgünstig liegen muss) konzentrierte man sich bereits auf die heutige Fläche des Skaterplatzes, da verkehrsgünstig mit Anbindung an den ÖPNV gelegen, Nutzung durch das benachbarte Schulzentrum angedacht und zentral gelegen. Allerdings war Eigentümer dieser Fläche der Konzern eines Discounters. Zusätzlich galt es, die Immissionsauswirkungen auf die Wohnbebauung im Bereich der Straße „Am Heidehof“ zwingend bei weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen.

 

·           Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen entwickelte eine Fachfirma in Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus ein Konzept mit Skateelementen, auf einer räumlich begrenzten Fläche, deren Begrenzung durch die einzuhaltenden Immissionswerte zwangsläufig vorgegeben wurde.

Die Jugendlichen, die sich seinerzeit an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligten und teilweise auch Schüler der Betty-Reis-Gesamtschule waren, regten zusätzlich an, auf der verbleibenden Fläche Richtung Straße „Am Heidehof“ noch ein Kleinspielfeld -wenn auch der Normgröße nicht entsprechend- mit zwei Basketballkörben und einem befestigten glatten Bodenbelag anzulegen, damit dort kleinere Spiele, aber schwerpunktmäßig das „Werfen von Körben“ bzw. „Zweikampfverhalten zum Abwehren von Korbwürfen“ geübt werden könne.

 

·           Dieses Konzept wurde von den politischen Gremien mitgetragen und die Verwaltung erhielt den Auftrag zu Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche. Diese Verhandlungen konnte die Verwaltung erfolgreich abschließen und anschließend wurde das von Jugendhaus und Schülern erarbeitete Konzept Gegenstand eines Bauantrags, des mit Baugenehmigung vom 01.07.2004 unter Beachtung erheblicher Auflagen genehmigt wurde. Auf dieser Grundlage wurde die Maßnahme dann umgesetzt und bis zum heutigen Tag erhalten.

 

 

 

II. Rechtslage und aktueller Sachstand

 

·           Das Grundstück, auf dem gem. der vorliegenden Baugenehmigung vom 01.07.2004 auf einer räumlich begrenzten Fläche vor knapp 20 Jahren diese Skateelemente errichtet wurden, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Erkelenzer Straße/An der Kreuzkirche“. Das Grundstück ist in diesem Bebauungsplan als private Grünfläche dargestellt.

 

·           Nach einem digitalen Stadtgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war in der Presse zu lesen, dass ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinzugezogener Fachmann (als Stadtplaner bezeichnet) Planungsfehler bei dieser Skateanlage gesehen habe. Jeder seriös arbeitende Mitarbeiter einer Verwaltung aus dem Bereich Planen und Bauen würde bei der Beurteilung einer Infrastrukturanlage (egal ob Sportstätte, Skateanlage und/oder Spielflächen) zunächst eine Grundlagenermittlung vornehmen. Im vorliegenden Fall wäre bereits einem Auszubildenden in diesem Fachbereich mit einem Blick auf die Umgebung der Skateanlage mit größeren Einzelhandelsbetrieben, einem Busbahnhof und einem Schulzentrum klar gewesen, dass diese Bereiche in einem Bebauungsplangebiet liegen. Eine kurze Einsicht in diesen Bebauungsplan hätte zu der Feststellung geführt, dass der Skaterplatz im Bebauungsplan überhaupt nicht festgesetzt ist, sondern das Grundstück als private Grünfläche dargestellt ist mit der Konsequenz, dass die vorhandene Skateanlage entweder ungenehmigt oder auf der Grundlage einer Baugenehmigung errichtet wurde. Allein mit dieser simplen Feststellung, problemlos aus einem Bebauungsplan nachvollziehbar, fallen nahezu sämtliche Argumente der antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu Planungsfehlern bei einer Altanlage für Jugendliche aus dem örtlichen Einzugsgebiet, Erweiterungsvorschlägen bis hin zur Schaffung einer großdimensionierten Freizeitsportstätte für Skater mit überregionalem Einzug ebenso „in sich zusammen“ wie die Kritik an Einfriedigungen u. ä., die zwingend in der Baugenehmigung zur Errichtung der Skateranlage vorgeschrieben wurden.

Den antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen kann man an dieser Stelle nur empfehlen, die in der Bauleitplanung vorgegebenen Rahmenbedingungen bei der Abfassung von Anträgen auch zu berücksichtigen, statt in einem selbsterklärten rechtsfreien Raum Kritik zu üben, Vorschläge zu unterbreiten und Forderungen zu stellen, mit denen Erwartungen geweckt werden, die man anschließend nicht einhalten kann und selbst feststellen muss, dass eine sorgfältigere Recherche, ggf. auch Nachfrage bei der Verwaltung, diese „Bloßstellung“ der Antragsteller SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vermieden hätte, sofern mit dem Antrag nicht bloße „Effekthascherei“ bezweckt wurde.

 

·           Auch wenn der Ist-Zustand im Antragsinhalt geschönt wird, gilt an dieser Stelle die Fakten nochmals herauszustellen.

-        Sitzbänke werden beschädigt, wurden tlw. zerstört

-        neu aufgestellte Abfalleimer werden tlw. umgehend nach Aufstellung zerstört

-        Rampen und Zäune mutwillig beschädigt

-        große Müllmengen werden dort hinterlassen (die Stadt muss 2 – 3 x wöchentlich dort große Müllmengen einsammeln und abfahren, Abfallbehälter –sofern im benutzbaren Zustand belassen- werden selten genutzt)

-        Einrichtungen werden mit Farbe beschmiert und zudem großflächig mit Aufklebern verschmutzt

-        Flaschen werden dort nahezu täglich zerschlagen mit der logischen Folge, dass anschließend Glasscherben herumliegen

-        Graffiti wird dort überall aufgetragen (ggf. entstehende Rutschgefahren werden dabei scheinbar billigend in Kauf genommen)

-        Steine aus den Gabionenwänden werden entfernt und damit Einrichtungen beschädigt, u. a. Rampen

 

·           In diesem Zusammenhang liegt zur Vervollständigung der Unterlagen dieser Vorlage das Schreiben der Klasse 9.4 der Betty-Reis-Gesamtschule vom 03.11.2020 und das Antwortschreiben der Stadt vom 15.12.2020, aus dem die Maßnahmen nachvollzogen werden können, die Ende Sommer 2020 mit Vertretern aus den Fachbereichen der Stadtverwaltung und der Polizei sowie den Sozialarbeitern der Gesamtschule und des Jugendhauses CULTURE CLASH eingehend besprochen wurden, mit denen die z. T. unhaltbaren Zustände auf der Skateranlage eingedämmt werden sollen.

Zu einem Folgegespräch hatte die Leitung des Jugendhauses frühzeitig für den 26.05.2021 in das Bürgerhaus Effeld eingeladen und dazu auch einen Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben zu diesem Gespräch keinen Vertreter entsandt.

 

 

III. Ausblick

 

Wie bereits in der Vorlage zu den Spielplätzen ausgeführt, gehört sicherlich auch eine Skateanlage unter Berücksichtigung der zu beachtenden Rahmenbedingungen nach rd. zwei Jahrzehnten auf den Prüfstand. Als Grundlage einer sachgerechten und ergebnisorientierten Erörterung sollten folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

 

-            Muss die Grundfläche für eine zukunftsfähige Anlage vergrößert werden? Wenn ja, sind die Möglichkeiten zu prüfen, ob dies ausnahmslos über ein Bebauungsplanänderungsverfahren umsetzbar ist oder auch vereinfacht über eine Baugenehmigung.

-            Eine Erweiterung bedeutet zum einen die Aufgabe des Kleinspielfeldes (nach Auffassung der Antragsteller SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ohnehin nicht genutzt) und die sicherlich zu erfüllende Auflage Lärmschutzwände zur Abschottung der Wohnbebauung zu errichten. Welche weiteren Auflagen zu erfüllen sind, würde sich über das Bebauungsplanänderungsverfahren ergeben bzw. auf der Grundlage einer Baugenehmigung für eine konkrete Umsetzungskonzeption.

-            Die Schaffung eines verschließbaren Bereiches für eine derartige Anlage ergibt sich bereits aus den Auflagen zur heutigen Baugenehmigung und bleibt zwingend zu erfüllen.

-            Im Falle einer Investition in eine zukunftsträchtige Anlage ist neben einer zeitlichen Begrenzung auch das Betretungsrecht auf die Nutzer zu begrenzen (die heutigen Treffs von Gruppen, die die Anlage gar nicht nutzen und überwiegend für die Vermüllung und sonstigen Geschäfte dort verantwortlich sind, gilt es auszuschließen).

-            Um die heutigen Zustände zu vermeiden und zudem Sachbeschädigungen auch konsequent verfolgen zu können, ist eine Videoüberwachung einer derartigen Einrichtung unverzichtbar (vermutlich auch im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Anlage und deren Einrichtungen zweckgerecht nutzen wollen).

-            Eine Betreuung dieser Anlage muss gewährleistet sein (z. B. Patenschaften).

-            Auch eine erweiterte Anlage wird vorrangig nur den Bedarf der Stadt Wassenberg abdecken können, ausgenommen kleinere überregionale Wettbewerbe, wie auch bereits in der Vergangenheit des Öfteren praktiziert. Die Umsetzung eines großdimensionierten Skateparks als kostenlos nutzbare Einrichtung für ein überregionales Einzugsgebiet ist illusorisch. Die Verantwortlichen sollten sich auf die Möglichkeiten für die Bürger der Stadt Wassenberg beschränken und mit gezielten Maßnahmen eine auch zweckentsprechend nutzbare Einrichtung zur Verfügung stellen und in Kenntnis der heute vorliegenden „eldoradoähnlichen Zustände“ unrealistische Anträge unterlassen, ganz abgesehen davon, dass eine derartige Einrichtung ohnehin an diesem Standort nicht realisierbar wäre. Einen anderen Standort, der auch verkehrsgünstig an den ÖPNV angebunden ist, wird man im Stadtgebiet nicht finden.

 

Sollten realistische Ziele vorgegeben und auf dieser Grundlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen realisierbar sein, könnte der Umbau und u. U. eine Erweiterung der heutigen Anlage Gegenstand eines Förderantrags sein (z. B. 50 v. H. der geschätzten Baukosten von 250.000,00 Euro bis 300.000,00 Euro).

 

 

 

IV. Ablehnung einer weiteren Fläche

Für eine Stadt in der Größenordnung Wassenbergs reicht eine Skateanlage in zentraler Lage und günstig mit dem ÖPNV erreichbar sowie in der Nähe des Schulzentrums gelegen, völlig aus und belastet den Haushalt der Stadt nicht unerheblich.

Außerdem haben wir in zentraler Lage und mit dem ÖPNV erreichbar keine weitere Fläche. Eine ggf. umgebaute und erweiterte Skateanlage kann auch konzeptionell entsprechende  Elemente für jüngere Nutzer berücksichtigen. Über Nutzungszeiten lassen sich die Belange jüngerer Nutzer bei einer zentralen und betreuten Anlage problemlos berücksichtigen.

 

 

Stadtverordneter Peters erklärt, dass die CDU-Fraktion noch intensiven Beratungsbedarf habe und regt an, dass das Thema „Sanierung der Skateanlage“ auf die Tagesordnung des Ausschusses in der Ausschusswoche im Oktober 2021 kommt.

 

Bürgermeister Maurer führt Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage aus.

 

Stadtverordnete Lemme fragt nach, ob eine Übersicht der Auflagen der Baugenehmigung des Skateplatzes der Niederschrift beigefügt werden könnte. (Anlage 5)

Stadtkämmerer Darius sagt dies zu.

 

Nach intensiven Diskussionen stellt Bürgermeister Maurer klar, dass bevor der Skateplatz neu strukturiert und umgestaltet wird, eine Regelung über die Verantwortung der Skateanlage getroffen werden muss. Wenn es hierzu Bestrebungen der Schülervertretung der Betty-Reis-Gesamtschule gäbe, könnten diese sich gerne bei der Verwaltung melden.

 

Die Schülervertreterin der Betty-Reis-Gesamtschule, Frau Luna Ongaro, gibt an, dass es derzeit Überlegungen bei den Schülerinnen und Schülern gäbe, einen Verein zu gründen, der sich der Verantwortung des Skateplatzes annehmen würde. Dies seien derzeit aber nur Überlegungen.