Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/015/2021
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Inhalt der Mitteilung:
Der Antrag der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE vom 09.12.2020
und der Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom
22.03.2021 liegen dieser Mitteilungsvorlage als Anlagen 1 und 2 bei; zum
jeweiligen Antragsinhalt wird an dieser Stelle zur Vermeidung von
Wiederholungen auf diese Anlage verwiesen.
I. Darstellung der Historie
·
Die
Leitung des Jugendhauses hatte in den 90er Jahren (die Angabe 2009 im Antrag
der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ist absolut falsch) die Idee,
das Spielangebot für Jugendliche durch den Aufbau einiger Skateelemente zu
erweitern. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde dafür auf dem an der
Bergstraße gelegenen Tennensportplatz die dem Spielfeld vorgelagerte und an der
Bergstraße gelegene Fläche bestimmt. Eine Initiative des Jugendhauses -unter
Federführung des seinerzeitigen Leiters- errichtete dann die einzelnen
Skateelemente mit Unterstützung des Baubetriebshofes der Stadt auf dieser
Sportplatzanlage. Nach Inbetriebnahme und Nutzung der Elemente gingen bei der
Stadt die ersten Lärmbeschwerden aus der Anwohnerschaft, die in der Folgezeit
massiv zunahmen, ein. Über einen mehrjährigen Zeitraum beschäftigte man sich
dann innerhalb der Verwaltung mit Abhilfemaßnahmen zur Minderung der
nachweislich vorliegenden erheblichen Immissionen. Nachdem
Lösungsmöglichkeiten, die auch wirtschaftlich vertretbar waren, nicht
aufgezeigt werden konnten, begann die Suche nach einer Ersatzfläche.
·
Nach
intensiver Flächensuche (auch damals hatte man bereits die Erkenntnis, dass die
Fläche zentral und verkehrsgünstig liegen muss) konzentrierte man sich bereits
auf die heutige Fläche des Skaterplatzes, da verkehrsgünstig mit Anbindung an
den ÖPNV gelegen, Nutzung durch das benachbarte Schulzentrum angedacht und
zentral gelegen. Allerdings war Eigentümer dieser Fläche der Konzern eines
Discounters. Zusätzlich galt es, die Immissionsauswirkungen auf die
Wohnbebauung im Bereich der Straße „Am Heidehof“ zwingend bei weiteren
Entscheidungen zu berücksichtigen.
·
Unter
Beachtung dieser Rahmenbedingungen entwickelte eine Fachfirma in Zusammenarbeit
mit dem Jugendhaus ein Konzept mit Skateelementen, auf einer räumlich begrenzten Fläche, deren Begrenzung durch die
einzuhaltenden Immissionswerte zwangsläufig vorgegeben wurde.
Die Jugendlichen, die sich seinerzeit an der
Erarbeitung des Konzeptes beteiligten und teilweise auch Schüler der
Betty-Reis-Gesamtschule waren, regten zusätzlich an, auf der verbleibenden
Fläche Richtung Straße „Am Heidehof“ noch ein Kleinspielfeld -wenn auch der
Normgröße nicht entsprechend- mit zwei Basketballkörben und einem befestigten
glatten Bodenbelag anzulegen, damit dort kleinere Spiele, aber schwerpunktmäßig
das „Werfen von Körben“ bzw. „Zweikampfverhalten zum Abwehren von Korbwürfen“
geübt werden könne.
·
Dieses
Konzept wurde von den politischen Gremien mitgetragen und die Verwaltung
erhielt den Auftrag zu Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche.
Diese Verhandlungen konnte die Verwaltung erfolgreich abschließen und
anschließend wurde das von Jugendhaus und Schülern erarbeitete Konzept
Gegenstand eines Bauantrags, des mit Baugenehmigung vom 01.07.2004 unter
Beachtung erheblicher Auflagen genehmigt wurde. Auf dieser Grundlage wurde die
Maßnahme dann umgesetzt und bis zum heutigen Tag erhalten.
II. Rechtslage und aktueller
Sachstand
·
Das
Grundstück, auf dem gem. der vorliegenden Baugenehmigung vom 01.07.2004 auf
einer räumlich begrenzten Fläche vor knapp 20 Jahren diese Skateelemente
errichtet wurden, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32
„Erkelenzer Straße/An der Kreuzkirche“. Das Grundstück ist in diesem
Bebauungsplan als private Grünfläche
dargestellt.
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Nach einem
digitalen Stadtgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war in der Presse zu
lesen, dass ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinzugezogener Fachmann
(als Stadtplaner bezeichnet) Planungsfehler bei dieser Skateanlage gesehen
habe. Jeder seriös arbeitende Mitarbeiter einer Verwaltung aus dem Bereich
Planen und Bauen würde bei der Beurteilung einer Infrastrukturanlage (egal ob
Sportstätte, Skateanlage und/oder Spielflächen) zunächst eine
Grundlagenermittlung vornehmen. Im vorliegenden Fall wäre bereits einem
Auszubildenden in diesem Fachbereich mit einem Blick auf die Umgebung der
Skateanlage mit größeren Einzelhandelsbetrieben, einem Busbahnhof und einem
Schulzentrum klar gewesen, dass diese Bereiche in einem Bebauungsplangebiet
liegen. Eine kurze Einsicht in diesen Bebauungsplan hätte zu der Feststellung
geführt, dass der Skaterplatz im Bebauungsplan überhaupt nicht festgesetzt ist,
sondern das Grundstück als private Grünfläche dargestellt ist mit der
Konsequenz, dass die vorhandene Skateanlage entweder ungenehmigt oder auf der
Grundlage einer Baugenehmigung errichtet wurde. Allein mit dieser simplen
Feststellung, problemlos aus einem Bebauungsplan nachvollziehbar, fallen nahezu
sämtliche Argumente der antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis
90/Die Grünen zu Planungsfehlern bei einer Altanlage für Jugendliche aus dem
örtlichen Einzugsgebiet, Erweiterungsvorschlägen bis hin zur Schaffung einer
großdimensionierten Freizeitsportstätte für Skater mit überregionalem Einzug
ebenso „in sich zusammen“ wie die Kritik an Einfriedigungen u. ä., die zwingend
in der Baugenehmigung zur Errichtung der Skateranlage vorgeschrieben wurden.
Den antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP
und Bündnis 90/Die Grünen kann man an dieser Stelle nur empfehlen, die in der
Bauleitplanung vorgegebenen Rahmenbedingungen bei der Abfassung von Anträgen
auch zu berücksichtigen, statt in einem selbsterklärten rechtsfreien Raum
Kritik zu üben, Vorschläge zu unterbreiten und Forderungen zu stellen, mit
denen Erwartungen geweckt werden, die man anschließend nicht einhalten kann und
selbst feststellen muss, dass eine sorgfältigere Recherche, ggf. auch Nachfrage
bei der Verwaltung, diese „Bloßstellung“ der Antragsteller SPD, FDP und Bündnis
90/Die Grünen vermieden hätte, sofern mit dem Antrag nicht bloße
„Effekthascherei“ bezweckt wurde.
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Auch wenn
der Ist-Zustand im Antragsinhalt geschönt wird, gilt an dieser Stelle die
Fakten nochmals herauszustellen.
-
Sitzbänke
werden beschädigt, wurden tlw. zerstört
-
neu
aufgestellte Abfalleimer werden tlw. umgehend nach Aufstellung zerstört
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Rampen und
Zäune mutwillig beschädigt
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große
Müllmengen werden dort hinterlassen (die Stadt muss 2 – 3 x wöchentlich dort
große Müllmengen einsammeln und abfahren, Abfallbehälter –sofern im benutzbaren
Zustand belassen- werden selten genutzt)
-
Einrichtungen
werden mit Farbe beschmiert und zudem großflächig mit Aufklebern verschmutzt
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Flaschen
werden dort nahezu täglich zerschlagen mit der logischen Folge, dass
anschließend Glasscherben herumliegen
-
Graffiti
wird dort überall aufgetragen (ggf. entstehende Rutschgefahren werden dabei
scheinbar billigend in Kauf genommen)
-
Steine aus
den Gabionenwänden werden entfernt und damit Einrichtungen beschädigt, u. a.
Rampen
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In diesem
Zusammenhang liegt zur Vervollständigung der Unterlagen dieser Vorlage das
Schreiben der Klasse 9.4 der Betty-Reis-Gesamtschule vom 03.11.2020 und das
Antwortschreiben der Stadt vom 15.12.2020, aus dem die Maßnahmen nachvollzogen
werden können, die Ende Sommer 2020 mit Vertretern aus den Fachbereichen der
Stadtverwaltung und der Polizei sowie den Sozialarbeitern der Gesamtschule und
des Jugendhauses CULTURE CLASH eingehend besprochen wurden, mit denen die z. T.
unhaltbaren Zustände auf der Skateranlage eingedämmt werden sollen.
Zu einem Folgegespräch hatte die Leitung des
Jugendhauses frühzeitig für den 26.05.2021 in das Bürgerhaus Effeld eingeladen
und dazu auch einen Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen. Die
antragstellenden Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben zu
diesem Gespräch keinen Vertreter
entsandt.
III. Ausblick
Wie bereits in der Vorlage zu den Spielplätzen ausgeführt, gehört
sicherlich auch eine Skateanlage unter Berücksichtigung der zu beachtenden
Rahmenbedingungen nach rd. zwei Jahrzehnten auf den Prüfstand. Als Grundlage
einer sachgerechten und ergebnisorientierten Erörterung sollten folgende
Rahmenbedingungen beachtet werden:
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Muss die Grundfläche
für eine zukunftsfähige Anlage vergrößert werden? Wenn ja, sind die
Möglichkeiten zu prüfen, ob dies ausnahmslos über ein
Bebauungsplanänderungsverfahren umsetzbar ist oder auch vereinfacht über eine
Baugenehmigung.
-
Eine
Erweiterung bedeutet zum einen die Aufgabe des Kleinspielfeldes (nach
Auffassung der Antragsteller SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ohnehin nicht
genutzt) und die sicherlich zu erfüllende Auflage Lärmschutzwände zur
Abschottung der Wohnbebauung zu errichten. Welche weiteren Auflagen zu erfüllen
sind, würde sich über das Bebauungsplanänderungsverfahren ergeben bzw. auf der
Grundlage einer Baugenehmigung für eine konkrete Umsetzungskonzeption.
-
Die
Schaffung eines verschließbaren Bereiches für eine derartige Anlage ergibt sich
bereits aus den Auflagen zur heutigen Baugenehmigung und bleibt zwingend zu
erfüllen.
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Im Falle
einer Investition in eine zukunftsträchtige Anlage ist neben einer zeitlichen
Begrenzung auch das Betretungsrecht auf die Nutzer zu begrenzen (die heutigen
Treffs von Gruppen, die die Anlage gar nicht nutzen und überwiegend für die
Vermüllung und sonstigen Geschäfte dort verantwortlich sind, gilt es
auszuschließen).
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Um die
heutigen Zustände zu vermeiden und zudem Sachbeschädigungen auch konsequent
verfolgen zu können, ist eine Videoüberwachung einer derartigen Einrichtung
unverzichtbar (vermutlich auch im Sinne der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die die Anlage und deren Einrichtungen zweckgerecht nutzen
wollen).
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Eine
Betreuung dieser Anlage muss gewährleistet sein (z. B. Patenschaften).
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Auch eine
erweiterte Anlage wird vorrangig nur den Bedarf der Stadt Wassenberg abdecken
können, ausgenommen kleinere überregionale Wettbewerbe, wie auch bereits in der
Vergangenheit des Öfteren praktiziert. Die Umsetzung eines großdimensionierten
Skateparks als kostenlos nutzbare Einrichtung für ein überregionales
Einzugsgebiet ist illusorisch. Die Verantwortlichen sollten sich auf die
Möglichkeiten für die Bürger der Stadt Wassenberg beschränken und mit gezielten
Maßnahmen eine auch zweckentsprechend nutzbare Einrichtung zur Verfügung
stellen und in Kenntnis der heute vorliegenden „eldoradoähnlichen Zustände“
unrealistische Anträge unterlassen, ganz abgesehen davon, dass eine derartige
Einrichtung ohnehin an diesem Standort nicht realisierbar wäre. Einen anderen
Standort, der auch verkehrsgünstig an den ÖPNV angebunden ist, wird man im
Stadtgebiet nicht finden.
Sollten realistische Ziele vorgegeben und auf dieser Grundlage die
planungsrechtlichen Voraussetzungen realisierbar sein, könnte der Umbau und u.
U. eine Erweiterung der heutigen Anlage Gegenstand eines Förderantrags sein (z.
B. 50 v. H. der geschätzten Baukosten von 250.000,00 Euro bis 300.000,00 Euro).
IV. Ablehnung einer weiteren
Fläche
Für eine Stadt in der Größenordnung Wassenbergs reicht eine Skateanlage in zentraler Lage und
günstig mit dem ÖPNV erreichbar sowie in der Nähe des Schulzentrums gelegen,
völlig aus und belastet den Haushalt der Stadt nicht unerheblich.
Außerdem haben wir in zentraler Lage und mit dem ÖPNV erreichbar keine
weitere Fläche. Eine ggf. umgebaute und erweiterte Skateanlage kann auch
konzeptionell entsprechende Elemente für
jüngere Nutzer berücksichtigen. Über Nutzungszeiten lassen sich die Belange
jüngerer Nutzer bei einer zentralen und betreuten Anlage problemlos
berücksichtigen.
Stadtverordneter Peters erklärt, dass die CDU-Fraktion noch intensiven Beratungsbedarf habe und regt an, dass das Thema „Sanierung der Skateanlage“ auf die Tagesordnung des Ausschusses in der Ausschusswoche im Oktober 2021 kommt.
Bürgermeister Maurer führt Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage aus.
Stadtverordnete Lemme fragt nach, ob eine Übersicht der Auflagen der Baugenehmigung des Skateplatzes der Niederschrift beigefügt werden könnte. (Anlage 5)
Stadtkämmerer Darius sagt dies zu.
Nach intensiven Diskussionen stellt Bürgermeister Maurer klar, dass bevor der Skateplatz neu strukturiert und umgestaltet wird, eine Regelung über die Verantwortung der Skateanlage getroffen werden muss. Wenn es hierzu Bestrebungen der Schülervertretung der Betty-Reis-Gesamtschule gäbe, könnten diese sich gerne bei der Verwaltung melden.
Die Schülervertreterin der Betty-Reis-Gesamtschule, Frau Luna Ongaro, gibt an, dass es derzeit Überlegungen bei den Schülerinnen und Schülern gäbe, einen Verein zu gründen, der sich der Verantwortung des Skateplatzes annehmen würde. Dies seien derzeit aber nur Überlegungen.