Sitzung: 20.05.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/011/2021
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird
nunmehr der erste Quartalsbericht für das Haushaltsjahr 2021 zum Stichtag
31.03.2021 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des
Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz –
NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt
Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen
Haushalt.
Der Quartalsbericht
soll zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr eine erste Einschätzung über die
voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2021 geben.
Die Haushaltsplanung
des Jahres 2021 weist einen geplanten Jahresüberschuss in Höhe von 3,169 Mio. €
aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2021 erscheint trotz der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wieder eine erhebliche Ergebnisverbesserung
um nunmehr rd. 1,515 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2021 würde somit einen Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 4,684 Mio. € ausweisen.
Enthalten sind hierbei außerordentliche
Erträge in von rd. 1,471 Mio. €, die zum Ausgleich der Belastungen der COVID-19-Pandemie
angesetzt werden. Ohne diese im NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene
rein rechnerische Maßnahme würde das Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit voraussichtlich rd. 3,213 Mio. € betragen.
Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserung
liegen u. a. in verbesserten Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sowie bei den Kompensationsleistungen. Als Einmaleffekt
erfolgen zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.
Andere wichtige Erträge wie z. B. die
Gewerbesteuer entwickeln sich stabil.
Bei den laufenden Aufwendungen ergeben sich
u. a. Reduzierungen bei den Personalaufwendungen, aber auch bei den Sach- und
Dienstleistungsaufwendungen und den Transferaufwendungen, die teilweise dadurch
begründet sind, dass auf Grund der COVID-19-Pandemie zeitweilig Einrichtungen
geschlossen sind oder reduziert betrieben werden und Leistungen nicht angeboten
werden können.
Die weitere Ergebnisentwicklung wird im
Bericht ausführlich erläutert.
Erstmalig gibt der Quartalbericht auch einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres.