Sitzung: 20.05.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: BV/FB3/042/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Ergebnis der
Kommunalwahlen vom 13.09.2020 sowie das der Stichwahl für das Amt des
Bürgermeisters vom 27.09.2020 wurde mit den Amtsblättern vom 16.09.2020 (Nr.
19/2020) sowie vom 30.09.2020 (Nr. 22/2020) bekanntgegeben.
Gegen die Gültigkeit
der Wahl konnten gem. § 39 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe der Ergebnisse Einsprüche erhoben werden, wenn eine Entscheidung
über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a-c des
Kommunalwahlgesetzes für erforderlich erachtet wurden.
Innerhalb dieser
Rechtsmittelfrist sind keinerlei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
erhoben worden.
Das Kommunalwahlgesetz
legt in § 40 Abs. 1 fest, dass der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür
gewählten Ausschuss (Anm.: Wahlprüfungsausschuss) formal, auch wenn keine
Prüfungsgründe nach § 40 Abs. 1 a-c vorliegen, die Gültigkeit der Wahl von Amts
wegen zu beschließen hat.
Nach entsprechender Beschlussempfehlung des Ausschusses kann der Rat in seiner nächsten Sitzung am 20.05.2021 die Gültigkeit der Wahlen kraft Beschluss fassen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg erklärt die Kommunalwahlen (Bürgermeisterwahl und Wahl zur Vertretung der Stadt Wassenberg) vom 13.09.2020 (Stichwahl des Bürgermeisters vom 27.09.2020) für gültig.