Sitzung: 04.05.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: BV/FB1/047/2021
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.04.2021 (vgl. Anlage) trägt die Antragstellerin
verschiedene Theorien vor, wonach die derzeitige pandemische Situation
durchführende Politiker dazu missbraucht werde, das Wirtschaftssystem umzubauen
und einen „Great Reset“ oder eine „Digitale Transformation“ herbeiführen zu
wollen. Sie verweist hierzu auf eine dem Schreiben beigelegte Broschüre. Auf
den weiteren in der Anlage enthaltenen Sachverhalt wird verwiesen.
Die Antragstellerin bittet um Auskunft darüber,
·
wie der
Bürgermeister selbst zum „Great Reset“ stehe, ob er das Vorhaben befürworte und
er dieses mittrage,
·
wo der
Bürgermeister die Stadt Wassenberg und die Region nach dem geplanten Neustart
sehe,
·
was der
Bürgermeister tue bzw. was die Bürger tun können, um den „Great Reset“ zu
verhindern und
·
was der
Bürgermeister tue bzw. was die Bürger tun könnten, um einen Neustart nach
eigenen Wünschen zu gestalten.
Die Antragstellerin bat letztlich um Stellungnahme und forderte den
Bürgermeister zudem auf, einige übersendete Exemplare der von ihr beigefügten
Broschüre an Mandatsträger zu verteilen.
Mit Schreiben 15.04.2021 wurde die Antragstellerin darüber informiert,
dass Ihre Anregung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
04.05.2021 behandelt wird. Ebenfalls wurde ihr mitgeteilt, dass eine Verteilung
der Broschüren verwaltungsseitig nicht erfolgen kann, sodass ihr die
beigefügten Broschüren zurückgegeben wurden.
Die Anregung nach § 24 GO NRW ist unzulässig.
Vorliegend erfolgt eine Anfrage durch eine Privatperson in Form einer
Anregung nach § 24 GO NRW, die grundsätzlich dem Gemeinderat zuzuleiten ist.
Der Rat der Stadt Wassenberg hat die Entscheidung über Anregungen und Beschwerden
nach § 24 GO NRW gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 i. V. m. § 6 der
Hauptsatzung und § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Haupt- und
Finanzausschuss übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg sind Eingaben
von Bürgern, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z. B.
Fragen, Erklärungen und Ansichten), ohne Beratung mit einer entsprechenden
Erläuterung vom Bürgermeister zurückzugeben.
Dies ist vorliegend einschlägig. Die Eingabe beinhaltet weder eine Anregung noch eine Beschwerde und enthält vielmehr allgemeine Fragestellungen zu einer strittigen Thematik. Im Übrigen ist nicht ersichtlich oder dargelegt, dass eine Zuständigkeit der Stadt Wassenberg gegeben ist.
Beschluss: (einstimmig)
Die Anregung nach § 24 GO NRW ist unzulässig. Die Eingabe der Antragstellerin wird ohne weitere Beratung durch den Bürgermeister mit einer entsprechenden Erläuterung zurückgegeben.