Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2021 (vgl. Anlage) trägt die Antragstellerin verschiedene Theorien vor, wonach die derzeitige pandemische Situation durchführende Politiker dazu missbraucht werde, das Wirtschaftssystem umzubauen und einen „Great Reset“ oder eine „Digitale Transformation“ herbeiführen zu wollen. Sie verweist hierzu auf eine dem Schreiben beigelegte Broschüre. Auf den weiteren in der Anlage enthaltenen Sachverhalt wird verwiesen.

 

Die Antragstellerin bittet um Auskunft darüber,

·         wie der Bürgermeister selbst zum „Great Reset“ stehe, ob er das Vorhaben befürworte und er dieses mittrage,

·         wo der Bürgermeister die Stadt Wassenberg und die Region nach dem geplanten Neustart sehe,

·         was der Bürgermeister tue bzw. was die Bürger tun können, um den „Great Reset“ zu verhindern und

·         was der Bürgermeister tue bzw. was die Bürger tun könnten, um einen Neustart nach eigenen Wünschen zu gestalten.

 

Die Antragstellerin bat letztlich um Stellungnahme und forderte den Bürgermeister zudem auf, einige übersendete Exemplare der von ihr beigefügten Broschüre an Mandatsträger zu verteilen.

 

Mit Schreiben 15.04.2021 wurde die Antragstellerin darüber informiert, dass Ihre Anregung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2021 behandelt wird. Ebenfalls wurde ihr mitgeteilt, dass eine Verteilung der Broschüren verwaltungsseitig nicht erfolgen kann, sodass ihr die beigefügten Broschüren zurückgegeben wurden.

 

Die Anregung nach § 24 GO NRW ist unzulässig.

 

Vorliegend erfolgt eine Anfrage durch eine Privatperson in Form einer Anregung nach § 24 GO NRW, die grundsätzlich dem Gemeinderat zuzuleiten ist. Der Rat der Stadt Wassenberg hat die Entscheidung über Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW gemäß § 24 Abs. 1 S. 3 und Abs. 3 i. V. m. § 6 der Hauptsatzung und § 4 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg sind Eingaben von Bürgern, die weder Anregungen noch Beschwerden zum Inhalt haben (z. B. Fragen, Erklärungen und Ansichten), ohne Beratung mit einer entsprechenden Erläuterung vom Bürgermeister zurückzugeben.

 

Dies ist vorliegend einschlägig. Die Eingabe beinhaltet weder eine Anregung noch eine Beschwerde und enthält vielmehr allgemeine Fragestellungen zu einer strittigen Thematik. Im Übrigen ist nicht ersichtlich oder dargelegt, dass eine Zuständigkeit der Stadt Wassenberg gegeben ist.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die Anregung nach § 24 GO NRW ist unzulässig. Die Eingabe der Antragstellerin wird ohne weitere Beratung durch den Bürgermeister mit einer entsprechenden Erläuterung zurückgegeben.