Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf den als Anlage
beigefügten Antrag wird zunächst verwiesen.
Neben der von den
Antragstellern genannten Inanspruchnahme der Ausgleichsfläche südwestlich zum
Baugebiet „Am Römerhof“ hat die Verwaltung auch die Waldparzelle nordwestlich
in der Verlängerung der Otto-Lilienthal-Straße in die Prüfung einbezogen.
1. Ausgleichsfläche zwischen
Kleeblattsiedlung und Am Römerhof
Das Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 12, Flurstück 709, befindet sich im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 53 "Am Alten Kirchturm" und ist als
öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Parkanlage (Teilbereich)
und Spielplatz (Teilbereich)" festgesetzt. Die Errichtung von baulichen
Anlagen, hierzu zählen auch Parkplätze, sind im Bereich von öffentlichen
Grünflächen unzulässig.
Neben der bestehenden
Verpflichtung im Falle einer Bebauungsplanänderung dieser Flächen an anderer
Stelle im Bebauungsplangebiet ausweisen zu müssen, scheidet eine derartige
Bebauungsplanänderung auch aus dem Grund aus, dass sämtliche Anlieger des
Flurstücks 709 einen Abwehranspruch hätten, da mit der Errichtung von
Parkplätzen Immissionen in den rückwärtigen Bereich der dortigen
Wohngrundstücke verlagert würden. Unabhängig davon wäre es in diesem Fall auch
bereits im Vorfeld Aufgabe der Stadt, als Träger der Bauleitplanung, diesen
Konflikt zu erkennen, der bei sachgerechter Abwägung ebenfalls eine
Bebauungsplanänderung in diesem Bereich zur Schaffung von Parkplätzen
ausschließt.
2. Alternative Waldparzellen
Auch eine Alternative,
entsprechende Parkplätze auf den Waldgrundstücken Nrn. 233 und 593 zu
errichten, scheidet unabhängig von den (Anm.: privaten) Eigentumsverhältnissen
aus, da hierfür zunächst ein Waldumwandlungsverfahren durchzuführen wäre, das
besondere öffentliche Interessen voraussetzt. Die ausgesprochene Zielsetzung,
dort für die „Kleeblattsiedlung“ zusätzliche Stellplätze zu schaffen, zählt
nicht zu den Kriterien zur Erlangung einer Genehmigung für eine Waldumwandlung.
Neben der
erforderlichen Genehmigung einer Waldumwandlung wäre zusätzlich ein
Baugenehmigungsverfahren für die Ausweisung von Stellplätzen auf diesen
Grundstücken erforderlich. Auch in diesem Fall würden Immissionen in den
rückwärtigen Bereich von Wohngrundstücken verlagert mit der Folge, dass diese
Grundstückseigentümer einen Abwehranspruch hätten.
Unabhängig von der
Frage zur Schaffung zusätzlicher Parkplätze durch die Stadt Wassenberg speziell
für die Kleeblattsiedlung ist folgendes zu berücksichtigen:
Jeder Wohneinheit in
der Siedlung ist lt. Aufteilungsplan beim Bau der Wohnanlage ein Stellplatz
zugewiesen, der sich entweder auf dem Grundstück, auf Gemeinschaftsflächen
außerhalb des Straßenkörpers oder den abseits gelegenen Garagen befindet.
Dem zunehmenden
„Luxus“, dass Haushalte mehr als 1 Fahrzeug besitzen wurde durch die
Grundstückseigentümer bzgl. der Stellplatzfrage in vielen Fällen in der Art
begegnet, dass Grünflächen, Vorgärten etc. auf den Wohngrundstücken zu Stellplätzen
für Pkw umgewandelt wurden oder der noch in geringem Umfang vorhandene,
öffentliche Straßenraum zum Abstellen genutzt wurde.
Hinzu kommen teilweise
zweckwidrige Nutzungen von Garagen zu anderen Zwecken als der als Stellplatz
für Pkw.
Da der Grund und Boden
nicht vermehrbar ist, die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge jedoch ständig weiter
zunimmt, ist dieser Raum zwangsläufig erschöpft und führt hier zu dem Wunsch,
den die WFW-Fraktion in ihrem Antrag formuliert hat, zusätzlichen Parkraum (und
hier für private Zwecke ! ) außerhalb, aber in der Nähe der Wohnanlage auf
Kosten der Allgemeinheit herzurichten.
Diesem Ansatz kann aus
Sicht der Verwaltung keinesfalls gefolgt werden, da dies nicht der sog.
Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des
Sozialstaatsprinzips entspricht.
Bei einer Befürwortung
dieses Ansinnens entstünden zwangsläufig auch weitere Begehrlichkeiten, da die
(Park-)Situation in der Kleeblattsiedlung auch in zahlreichen anderen
Wohngebieten anzutreffen ist.
Dem Antrag der
WFW-Fraktion ist aus Sicht der Verwaltung aus den vorgenannten Gründen daher
nicht zu entsprechen.
Stadtverordneter Vaßen äußert, dass die Verwaltung zur Verbesserung der Parkplatzsituation „Kleeblattsiedlung“ die Realisierung weiterer Parkflächen prüfen möge.
Bürgermeister Maurer sagt eine entsprechende Prüfung zu; der Antrag wird im Einvernehmen mit dem Antragsteller zurückgestellt.