Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Kraft Amtes ist der Bürgermeister Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses mit Stimmrecht (§ 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW). Einer Wahl bedarf es nicht. Der Vorsitz kann insoweit auch keiner Fraktion angerechnet werden. Anders als bei den übrigen Fachausschüssen (vgl. § 58 Abs. 5 Satz 6) werden die stellvertretenden Vorsitzenden vom Hauptausschuss aus seiner Mitte gewählt.

 

Bürgermeister Maurer erläutert, dass in den letzten Legislaturperioden der 1. stv. Bürgermeister zugleich auch zum stv. Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt worden sei.

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU und Stadtverordnete, Herr Peters, schlägt den 1. stv. Bürgermeister Frank Winkens zum stv. Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses vor.

 

Bürgermeister Maurer lässt über diesen Vorschlag im Ausschuss abstimmen.

 

 

Beschluss: (einstimmig)

 

Der 1. stv. Bürgermeister und Stadtverordnete, Frank Winkens, wird zum stv. Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.