Sitzung: 05.05.2021 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: vertagt
Vorlage: BV/FB6/039/2021
Sachverhalt:
Bereits seit
Frühjahr 2020 hatte sich der Grundstückseigentümer durch Gespräche und
Schriftwechsel mit der Verwaltung darum bemüht, durch Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 6,
Flurstück 484 eine bessere bauliche Nutzung herbeizuführen.
Nach
weiteren Verhandlungen und Gespräche hatte die Verwaltung in ihrer
abschließenden Stellungnahme vom 24.11.2020 (Anlage 1) dargelegt, den Antrag
auf Bebauungsplanänderung verwaltungsseitig abzulehnen und der beantragten
Bebauungsplanänderung nicht zu entsprechen, da lediglich eine
Einzelfallregelung vorliege, die der Antragsteller zudem durch seine eigenen
Grundstücksaufteilungen herbeigeführt hat und zudem kein öffentliches Interesse
bestehe ( Vermarktungsoptimierung ist kein öffentliches Interesse ).
Ferner hatte
die Verwaltung im v.g. Schreiben Lösungsansätze aufgezeigt.
Dennoch
beantragt der Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 09.12.2020 an
Bürgermeister und Stadtrat die entsprechende Bebauungsplanänderung (Anlage 2).
Da sich an
der Sach- und Ausgangslage nach dem Schreiben vom 24.11.2020 keine Änderungen
ergeben haben, verbleibt die Verwaltung folglich bei ihrer bisher dargelegten
Meinung und schlägt dem Ausschuss vor, dem vorliegenden Antrag auf
Bebauungsplanänderung nicht zu entsprechen, da zum Zeitpunkt der
Grundstücksaufteilungen dem Eigentümer die überbaubaren Grundstücksflächen als
konkrete Festsetzung des Bebauungsplanes hinreichend bekannt waren, und die vom
ihm selber vorgenommenen Aufteilungen nun zu dieser Situation geführt haben.
Stadtverordneter Werner Jans beantragt im Namen der CDU-Fraktion die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der vorliegende Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ im Bereich des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 6, Flurstück 484, auf Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche wird vertagt.