Sitzung: 05.05.2021 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/038/2021
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes
Forst“ ist seit dem Jahre 1997 rechtsverbindlich und wurde bis heute dreimal
geändert.
Um dem dort ansässigen Gewerbebetrieb die Möglichkeit einzuräumen den
Betrieb zu erweitern, ist die derzeit auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg,
Flur 7, Flurstück 630, festgesetzte Grünfläche, bis auf die Grüneinfassung
entlang der K34 und des Birgeler Baches, ersatzlos zu streichen und das
Baufenster dementsprechend anzupassen.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die
Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan über den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 C
„südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist als Anlage beigefügt.
Alle Nachfragen des Ausschusses werden durch die Verwaltung
umfassend beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan
Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel
geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg,
Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster
dementsprechend anzupassen.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.