Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist seit dem Jahre 1997 rechtsverbindlich und wurde bis heute dreimal geändert.

 

Um dem dort ansässigen Gewerbebetrieb die Möglichkeit einzuräumen den Betrieb zu erweitern, ist die derzeit auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, festgesetzte Grünfläche, bis auf die Grüneinfassung entlang der K34 und des Birgeler Baches, ersatzlos zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

 

Ein Übersichtsplan über den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 C „südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ ist als Anlage beigefügt.

 

Alle Nachfragen des Ausschusses werden durch die Verwaltung umfassend beantwortet.

 

 


Beschluss des Ausschusses:     (einstimmig)

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 C „Südöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes Forst“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 4. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die festgesetzte Grünfläche des Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 630, in Teilen zu streichen und das Baufenster dementsprechend anzupassen.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.