Die anwesenden sachkundigen Bürger/innen sowie die anwesenden Stellvertreter/innen werden vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben wie folgt verpflichtet:

 

„Die Beisitzer werden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.“