Sitzung: 04.05.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6
Vorlage: BV/FB1/035/2021
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion Wassenberg regt in Anlehnung an eine gleichlautende
Anregung der Jusos Kreis Heinsberg aus dem Jahr 2020 an, zukünftig in jedem
Jahr am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und
Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen. Auf diesem
Wege solle ein klares Zeichen gegen jede Form der Diskriminierung und
Ausgrenzung gesetzt werden.
In Nordrhein-Westfalen haben die Dienststellen des Landes, der
Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts an den Tagen zu flaggen, die vom für
Inneres zuständigen Ministerium bestimmt werden. Gemeinden können darüber
hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung
geboten oder wünschenswert erscheint. Soll wegen einer örtlichen Veranstaltung
geflaggt werden, so ist nach Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften zum
Gesetz über das öffentliche Flaggen darauf zu achten, dass die Beflaggung nicht
als Parteinahme in politischen Fragen gedeutet werden kann. Gleiches gilt nach
Ziffer 6 der v. g. Verwaltungsvorschriften auch für das Setzen von nicht
hoheitlichen Fahnen, worunter vorliegend auch das Setzen der Regenbogenfahne
zum IDAHOBIT zu fassen ist.
Wie bereits im Rahmen der Beschlussvorlage vom 27.07.2020
(BV/FB1/078/2020) in Bezug auf die Anregung der Jusos Kreis Heinsberg
mitgeteilt, ist der 17. Mai ein internationaler Aktionstag, von denen es im
Monat Mai über 30 weitere Tage gibt. Im Sinne der Gleichberechtigung und
-behandlung hätten zahlreiche Aktions- und Gedenktage gleichermaßen ein Anrecht
auf entsprechende Beachtung, weswegen auch eventuellen Beflaggungswünschen zu
diesen anderen Gedenk- und Aktionstagen Rechenschaft zu tragen wäre. Derartige
mindestens täglich wechselnde Beflaggung wäre weiterhin weder praktikabel noch
zielführend. Eine Unterstützung dahingehend, die Solidarität mit den
betroffenen Menschen nach außen und innen deutlich zu dokumentieren, soll wie
bisher durch das (Vor-)Leben von Weltoffenheit und Transparenz erfolgen. Die
Verwaltung positioniert sich darüber hinaus gegen jede Form von
Diskriminierung.
Beschluss: (13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt der Anregung der SPD-Fraktion
nicht und beschließt, als Grundlage für eine Beflaggung weiterhin
ausschließlich die Beflaggungsverordnung des Landes NRW zu wählen.