Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion Wassenberg regt in Anlehnung an eine gleichlautende Anregung der Jusos Kreis Heinsberg aus dem Jahr 2020 an, zukünftig in jedem Jahr am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen. Auf diesem Wege solle ein klares Zeichen gegen jede Form der Diskriminierung und Ausgrenzung gesetzt werden.

 

In Nordrhein-Westfalen haben die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an den Tagen zu flaggen, die vom für Inneres zuständigen Ministerium bestimmt werden. Gemeinden können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint. Soll wegen einer örtlichen Veranstaltung geflaggt werden, so ist nach Ziffer 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das öffentliche Flaggen darauf zu achten, dass die Beflaggung nicht als Parteinahme in politischen Fragen gedeutet werden kann. Gleiches gilt nach Ziffer 6 der v. g. Verwaltungsvorschriften auch für das Setzen von nicht hoheitlichen Fahnen, worunter vorliegend auch das Setzen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT zu fassen ist.

 

Wie bereits im Rahmen der Beschlussvorlage vom 27.07.2020 (BV/FB1/078/2020) in Bezug auf die Anregung der Jusos Kreis Heinsberg mitgeteilt, ist der 17. Mai ein internationaler Aktionstag, von denen es im Monat Mai über 30 weitere Tage gibt. Im Sinne der Gleichberechtigung und -behandlung hätten zahlreiche Aktions- und Gedenktage gleichermaßen ein Anrecht auf entsprechende Beachtung, weswegen auch eventuellen Beflaggungswünschen zu diesen anderen Gedenk- und Aktionstagen Rechenschaft zu tragen wäre. Derartige mindestens täglich wechselnde Beflaggung wäre weiterhin weder praktikabel noch zielführend. Eine Unterstützung dahingehend, die Solidarität mit den betroffenen Menschen nach außen und innen deutlich zu dokumentieren, soll wie bisher durch das (Vor-)Leben von Weltoffenheit und Transparenz erfolgen. Die Verwaltung positioniert sich darüber hinaus gegen jede Form von Diskriminierung.

 


Beschluss: (13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)


Der Haupt- und Finanzausschuss folgt der Anregung der SPD-Fraktion nicht und beschließt, als Grundlage für eine Beflaggung weiterhin ausschließlich die Beflaggungsverordnung des Landes NRW zu wählen.