Sachverhalt:

Die Straßen „Palantstraße, Auf der Heide, Am Mühlenkamp, Bahnhofstraße und Kaulenweg“ in Wassenberg bzw. Myhl sollen mit allen Teileinrichtungen (u.a. Fahrbahn, Straßenentwässerung, Gehweg, Straßenbeleuchtung u.ä.) ausgebaut werden.

Von der Planungsgruppe MWM wurden Entwurfsplanungen erarbeitet, die in einer Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung vorgestellt werden (Ausbaubereich siehe Flurkartenauszüge in der Anlage).

 

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit den heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanungen – so wie die Pandemielage es erlaubt - jeweils eine Grundstückseigentümerinformationsveranstaltung durchzuführen, so dass in einer der nächsten Bauausschusssitzungen das jeweilige Bauprogramm beraten und die einzelnen Beschlüsse zu den jeweiligen Baumaßnahmen gefasst werden können, damit unmittelbar anschließend die Ausschreibungen veröffentlicht werden können.

 

Dipl.-Ing. Siebenmorgen stellt die Entwurfsplanungen zum Ausbau der Straßen „Palantstraße, Bahnhofstraße, Auf der Heide, Kaulenweg und Am Mühlenkamp“ ausführlich vor.

 

Alle Nachfragen des Ausschusses werden durch die Verwaltung umfassend beantwortet.

 

Zur Entwurfsplanung „Kaulenweg“ regt Stadtverordneter Eilert an, dass auf Höhe des Flurstückes 210 am Kaulenweg in Myhl der Gehweg fortgeführt wird, damit die Sicherung der Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass sich das benötigte Grundstück (Flurstück 210) nicht im Besitz der Stadt Wassenberg befindet und somit nicht in die Planung eines Gehweges einfließen kann. Er sagt die Prüfung eines möglichen Grunderwerbes zu.

Sollte die Stadt das Grundstück oder einen Teil des Grundstückes erwerben können, kann dies bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.

 

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Der Bauausschuss nimmt die vorgestellten Entwurfsplanungen zum Ausbau der Straßen „Auf der Heide, Palantstraße, Am Mühlenkamp, Bahnhofstraße in Wassenberg und Kaulenweg in Myhl" zur Kenntnis.

Diese Entwurfsplanungen werden zunächst zur weiteren Beratung an die durchzuführenden Grundstückseigentümerinformationsveranstaltungen verwiesen.