Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der
Geschäftsordnung für den Rat sowie der Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für
die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse eine Schriftführerin / ein Schriftführer
zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt
vor, die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Rebecca Beu zur Schriftführerin und
Herrn Stadtoberinspektor Torsten Fuhrmann sowie die Verwaltungsmitarbeiterin
Frau Sarah Schranz zu stv. Schriftführer/in zu bestellen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bauausschuss bestellt die
Verwaltungsmitarbeiterin Frau Rebecca Beu zur Schriftführerin. Herr
Stadtoberinspektor Torsten Fuhrmann und die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Sarah
Schranz werden zu stv. Schriftführer/in bestellt.