Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt

Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes erfolgt seit dem Jahr 2007 in enger Zusammenarbeit mit dem früheren Forstamt Eschweiler heute Landesbetrieb Wald und Holz NRW.

Herr Dezernent Schneberger und der Leiter des Forstbetriebsbezirks Wassenberg Herr Gingter stehen in der Sitzung für Fragen und Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan zur Verfügung.

Die Textfassung des Forstwirtschaftsplanes und die umfangreichen Erläuterungen des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zum Planvorschlag 2021 sind der Einladung zur Sitzung beigefügt.

 

Der Forstwirtschaftsplan 2020 ging im Planansatz von Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von 5.000,-- € bei einem Aufwand von 16.819,-- € (Planergebnis –11.819,-- €) aus. Gemäß vorläufigen Rechnungsabschluss wurden keine Einnahmen aus dem Holzverkauf erzielt und Ausgaben in Höhe von 14.416,58 € getätigt (vorläufiges Ergebnis – 14.416,58 €).

 

Der Forstwirtschaftsplan 2019 (IST) hatte ohne Einnahmen aus dem Holzverkauf und Ausgaben in Höhe von 4.385,52 abgeschlossen (Ergebnis – 4.385,52 €).

Nach der Planung des Wirtschaftsplans 2019 war man hier von einem negativen Ergebnis in Höhe von – 6.283,-- € ausgegangen.

 

 

Zunächst erläutert Herr Dezernent Schneberger den hoheitlichen Aufgabenbereich des Landesbetriebes Wald und Holz und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen für eine verpflichtende nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Er ergänzt diese Ausführungen um die auch für Wassenberg vorliegende Dienstleistung des Landesbetriebes Wald und Holz, nämlich für die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Wassenberg die Waldflächen zu bewirtschaften und die auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen der Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft geschlagenen Holzmengen zu vermarkten. Zur Vermarktung der Holzmengen berichtet Dezernent Schneberger über eine Umstellung der Vermarktungsvoraussetzungen durch zu beachtende EU-Vorschriften. In diesem Zusammenhang erläutert er gleichzeitig wie über eine Forstbetriebsgemeinschaft die Aufwendungen abgerechnet und die Erträge sowie die gegenüber dem Land beantragten Förderungen vereinnahmt werden. Die Abrechnung der Forstbetriebsgemeinschaft mit den Mitgliedern erläutert Dezernent Schneberger auf eine Nachfrage des Stadtverordneten Jütten nochmals gesondert und spricht die Erwartung aus, dass sich die umgestellte Vermarktung des Holzes bzw. die unterstützende Förderung künftig positiv auf die Beiträge der Mitglieder einer Forstbetriebsgemeinschaft auswirken werden. 

 

Im Zusammenhang mit der Erläuterung der Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung des Waldes auf der Grundlage der gesetzgeberischen Vorgaben nennt Herr Schneberger ausdrücklich das bei der Stadt Wassenberg vorhandene Einrichtungswerk „Inventurergebnis“ für den Stadtwald und stellt dabei nochmals heraus -und dies sei auch jederzeit nachprüfbar-, dass bei der Entnahme von Holz aus den Waldbeständen der Nachhaltigkeitssatz gewährleistet ist und im Wald nicht mehr Holz entnommen wird als im gleichen Zeitraum nachwächst (dies ist auch aus den jährlich zu entwickelnden bzw. fortzuschreibenden Wirtschaftsplänen nachvollziehbar). Die grundsätzlichen Ausführungen, auch um die Aufgabenstellung des hoheitlichen Teils des Landesbetriebes Wald und Holz, der die Waldbewirtschaftung auf der Grundlage der im Landesforstgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen betreibt, besser verstehen zu können, führt Herr Schneberger zudem am Beispiel der Auswirkungen der extremen Trockenheit in den letzten drei Jahren aus, wie sich die Gefahrentatbestände bei den unterschiedlichen Baumarten verändert haben und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der zu gewährleistenden Arbeitssicherheit eine Fällung von Bäumen meist nur noch mittels Einsatz maschineller Maschinen, in der Regel Harvester, möglich ist, auch wenn dafür in den sozialen Netzwerken Kritik geübt wird.

 

Auf den Vortrag des Dezernenten Schneberger folgen die Ausführungen des Leiters des Forstbetriebsbezirks Wassenberg zum Inhalt des Forstwirtschaftsplanes 2021. Seinem Vortrag voran stellt Herr Gingter zunächst einige grundsätzliche Ausführungen, indem er beschreibt, dass sich zwar an den Vorgaben des Gesetzgebers zur Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung des Nachhaltigkeitssatzes wenig geändert habe, jedoch im Verhalten der Besucher und „Nutzer“ des Waldes drastische Verhaltensänderungen eingetreten seien, sicherlich begünstigt sei diese Entwicklung durch die sozialen Netzwerke, in denen Kommentare verbreitet werden, die mit der Realität einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes auf der Grundlage der Bestimmungen des Landesforstgesetzes nichts zu tun hätten. Herr Gingter beschreibt anhand von Beispielen, vom rauchenden Jugendlichen vor den Augen des bewirtschaftenden Forstbeamten in trockenen Waldbeständen bis zu schweren Straftaten, wie Lösen der Radmuttern an schwerbeladenen Holztransportern, dem Aufschlitzen der Reifen von Fahrzeugen und Forstmaschinen und weiteren Sachbeschädigungen an Forsteinrichtungen, das im Wald feststellbare Gewaltpotential, dem die Beschäftigten des Landesbetriebes zwischenzeitlich mit „null Toleranz“ begegnen würden.

 

Herr Gingter beschreibt anschaulich, wie der Stadtwald Wassenberg seit 2007 durch kontinuierliche Maßnahmen klimafester umgebaut werde und stellt zu den häufig geäußerten Forderungen „nach dem Einschlag muss sofort eine Wiederaufforstung erfolgen“ klar, dass Aufforstungen beispielsweise aufgrund witterungsbedingter Unwägbarkeiten in diesem Frühjahr keinen Sinn machen und wären forstfachlich als auch betriebswirtschaftlich mehr als fraglich, da ein Pflanzen von Jungbäumen in trockenen Boden lediglich Aktionismus darstelle und Bewässerungen weder realistisch noch finanziell darstellbar seien. Darüber hinaus sind Aufforstungen forstschutzfachlich nach einem Abtrieb der toten Nadelbäume, wie Fichte, Lärche u. a. noch bis zu 3 Jahre einem besonderen Insektenbefall ausgesetzt. Deshalb muss an diesen Stellen die Aufforstung zurückgestellt werden, bis diese Insekten keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden, da ansonsten die neuen Kulturen restlos aufgefressen werden. Beispielhaft nennt er hierzu den brauen Rüsselkäfer, der in allen Fichtenflächen des Stadtwaldes auf den Kahlflächen anzutreffen ist.

Herr Gingter weist auch darauf hin, dass der planmäßige Holzeinschlag häufig eine zwingend notwendige Pflegemaßnahme darstellt, damit sich der verbleibende Bestand auch dauerhaft entwickeln kann. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz stellen zudem heraus, dass überall, auch von den Ministerien, die Bereitstellung von Fördermitteln für den Wald herausgestellt wird ohne allerdings auf die hohen Risiken dieser Förderungen, bei denen es sich in der Regel um EU-kofinanzierte Mittel des Bundes handelt, hinzuweisen. Derartige Zuwendungsbescheide beinhalten unter Beachtung von EU-Vorschriften, dass eine Garantie für die Einzelmaßnahme über mindestens 12 Jahre übernommen werden muss, andernfalls die Zuwendung über den gesamten Zeitraum verzinst zurückzuzahlen ist. Dieses Betriebsrisiko sei für die Forstbetriebsgemeinschaften viel zu hoch und daher werde stets versucht, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, die auch eher auf den städtischen Forstbetrieb zugeschnitten sind.

Genau diese Vorgehensweise berücksichtige der Wirtschaftsplan 2021, in dem alle Maßnahmen auf ihre Förderfähigkeit abgeprüft wurden. Bei den Maßnahmen ist der Naturverjüngung (auch wenn dies nicht auf allen Flächen möglich oder sinnvoll ist) Vorrang zu geben. Daneben wird es immer Flächen geben, die aktiv aufgeforstet werden müssen, wie jüngst mittels Finanzmittel Dritter bei einer Wiederaufforstung im Bereich „Alt Holland“ mit rd. 3.500 klimastabilen Roteichen auf einer Fläche von 10.000 qm erfolgt.

Derartige Maßnahmen „Einwerben von Finanzmittel Dritter über zweckgebundene Spenden“ und fachliche Durchführung dieser Aufforstungsmaßnahmen im Beisein der Spender stellt eine geeignete Alternative zu dem vorliegenden Vorschlag der WFW-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg zu einem Bürgerwald dar. Die Vertreter des Landesbetriebes Wald und Holz stellen auf die Nachfrage der Geschäftsführung des Stadtbetriebes klar, dass ein Bürgerwald auf einer Forstfläche mit Wegeführung, Schutzhütte u. ä. den Bestimmungen des Landesforstgesetzes widerspricht, da derartige Zuwegungen und/oder bauliche Anlagen nach dem Landesforstgesetz nicht zulässig sind, außerdem bei einem Verzicht auf derartige bauliche Einrichtungen es sich auch dann nicht mehr um Forstfläche, sondern um eine Fläche handele, für die eine Waldumwandlung beantragt werden müsse, die dann betraglich zusätzlich beim Landesbetrieb Wald und Holz abzulösen ist; Herr Gingter nennt in diesem Zusammenhang das Beispiel der nunmehr nachträglich durch die Stadt abgelösten Umwandlung einer Teilfläche des Sportplatzes „Am Wingertsberg“. Die zum damaligen Zeitpunkt beim Bau der Sportanlage unterlassene Umwandlung für das Spielfeld und die Nebenanlagen musste nunmehr im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“ nachgeholt und mit rd. 80.000,00 Euro betraglich abgelöst werden. Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisieren Fraktionsvorsitzender Lang und Stadtverordneter Seidl Zustimmung zu gezielten Aufforstungsmaßnahmen mit klimastabilen Bäumen, fachlich durchgeführt und zweckgebunden über mittels Spenden vereinnahmte Drittmittel finanziert.

 

In der nachfolgenden Diskussion zur Bewirtschaftung und Nutzung des Stadtwaldes sehen sich die Vertreter des Landesbetriebes veranlasst, nochmals deutlich herauszustellen, dass Besucher des Waldes ausdrücklich erwünscht sind, jedoch diese Nutzungsinteressen absolut nachrangig seien, querfeldeinfahrendes Mountainbiken, Betretung von Naturschutzgebieten und Aufforstungsflächen ebenso verboten sind wie die zunehmende Unart von Hundehaltern (häufig mit 2 – 5 Hunden unterwegs), die Hunde außerhalb der Wegeflächen laufen zu lassen. Die Wegeflächen seien vorrangig Holzabfuhrwege, mithin, teils auch witterungsbedingt, nicht „bequem“ zu begehen oder zu befahren. Dies gelte es durch die Besucher des Waldes zu akzeptieren ebenso entbehrten Anzeigen, wie jüngst der Bürgermeister eine erhalten hat zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für im Wald abgelagerte Holzstapel jeglicher Grundlage. Herr Gingter stellte heraus, dass im Gegensatz zu der dem Stadtbetrieb an Verkehrsflächen obliegenden Verkehrssicherungspflicht für Bäume eine derartige Verkehrssicherungspflicht im Wald nicht bestehe. Die Besucher des Waldes nehmen mit dem Eintritt in den Wald sämtliche Risiken billigend in Kauf.

 

In der Diskussion mit unterschiedlichen Fragestellungen beklagen die Stadtverordneten Frau Kandziora-Rongen und Herr Seidl fehlende und verständliche Informationen zu notwendigen Waldbewirtschaftungsmaßnahmen und sehen auch darin einen Grund für die durch die Vertreter des Landesbetriebes beschriebene Aggression von Waldbesuchern bis hin zu groben Beleidigungen, Drohungen u. ä.

Herr Gingter und der Stadtverordnete Frank Winkens, widersprechen diesen Vorwürfen ausdrücklich und weisen darauf hin, dass Informationen vor Ort ausgehängt werden, erfahrungsgemäß Presseberichte bereits am Folgetag, abgesehen davon, dass sie auch nur einen begrenzten Personenkreis erreichen, bereits vergessen sind und der Landesbetrieb nicht verpflichtet sei, auch noch Facebook zu bedienen, unabhängig davon, dass viele Nutzer gerade in Sachen Waldbewirtschaftung beratungsresistent seien.

 

Herr Gingter spricht gegenüber allen Stadtverordneten die Einladung aus, den Revierförster einmal einen Tag zu begleiten, um das „Geschäft“ einer Waldbewirtschaftung besser zu verstehen.

 

Auf eine ergänzende Frage zu einer Ausdehnung von Wanderwegen mit Einbeziehung von Waldflächen trotz des bestehenden umfassenden und stadtgebietsübergreifenden Wanderwegangebotes mit einem Wanderknotensystem (Alleinstellungsmerkmal der Stadt im Kreis) erwidert Herr Gingter, dass nach seiner Kenntnis es im Kreis Heinsberg, dem die Ausweisung von Wanderwegen federführend obliegt, ein bereits „überbordendes“ Wanderwegenetz bestehe und im Falle einer weitergehenden Überlegung, so Dezernent Schneberger, dringlich geboten sei, im Vorfeld mit allen davon Betroffenen, wie Eigentümer der Waldparzellen, Jägerschaft, Landesbetrieb Wald und Holz u. a. ein Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Interessen zwingend zu erreichen. Statt einer Ausdehnung von Wanderwegen, so die Vertreter des Forstamtes, würden unter Berücksichtigung einer künftig größeren Zahl von Aufforstungen und dem dann bestehenden Betretungsverbot für die Aufforstungsflächen künftig die Umlegung von Wanderwegen verstärkt ein Thema werden.

 

Nachdem sich keine weiteren Fragen mehr ergeben und sich Fraktionsvorsitzender Peters bei den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz für die CDU-Fraktion ausdrücklich für den umfassenden Bericht und die Einblicke in den täglichen Betrieb einer Waldbewirtschaftung bedankt hat, verabschiedet Herr Bürgermeister Maurer Herrn Dezernent Schneberger und den Leiter des Forstbetriebsbezirks Wassenberg, Herrn Gingter.

 

 


Beschluss des Verwaltungsrates

Der vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW erstellte Forstwirtschaftsplan 2021 mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 107.884,25 € und geplanten Einnahmen aus der Fremdfinanzierung aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und dem Holzeinschlag in Höhe von insgesamt ca. 87.000,-- € wird genehmigt

(Planergebnis – 20.884,25 €).