Sitzung: 25.03.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/003/2021
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt
zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Rat nimmt
die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2020 in das Haushaltsjahr
2021 gem. § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber
hat mit den Regelungen des § 22 KomHVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten
geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen die kontinuierliche
Aufgabenerfüllung und die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen auch nach Schluss
des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Auf diesem Weg
wird die Ermächtigung (Erlaubnis) des abgeschlossenen Haushaltsjahres zur
Leistung von bislang noch nicht in Anspruch genommenen Aufwendungen und
Auszahlungen in das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Eine erneute
Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragungen ist nicht erforderlich, da
die Ermächtigung zur Leistung dieser Mittel für den vorgesehenen Zweck bereits
mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Vorjahres erfolgt ist.
Dem Rat ist
jedoch gem. §§ 22 Abs. 4 KomHVO NRW eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres
vorzulegen. (Anlage 1)
Von der
Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 13.859.460 € entfallen
13.683.700 € auf investive Maßnahmen und 175.760 € auf konsumtive Maßnahmen.
Während durch
die nicht erfolgte Inanspruchnahme das Haushaltsjahr 2020 entlastet worden ist,
werden die Finanzrechnung und die Liquidität des Haushaltsjahres 2021 und ggf. auch der Folgejahre durch die
Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen (13.683.700 €) mehrbelastet.
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2021 hat jedoch nur die Umsetzung der Ermächtigungsübertragungen für lfd. Aufwendungen (175.760 €).