Sitzung: 25.03.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/002/2021
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der vorläufige
Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 95
Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Neben der
vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem
vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des
Finanzcontrollings zum 31.12.2020 beigefügt, in dem die Entwicklung des
Jahresergebnisses 2020 ausführlich erläutert wird.
Dieser Bericht dient gemäß § 2
Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden
Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen
(NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle
Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den
städtischen Haushalt.
Das vorläufige
Jahresergebnis 2020 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 1.420.000 €.
Gegenüber dem
in der Haushaltsplanung 2020 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 880.000
€ bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung um rd. 540.000 €.
Im Jahresergebnis enthalten sind rd. 921.000
€ außerordentliche Erträge, die gem. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz zum Ausgleich
der durch die Pandemie bedingten Belastungen angesetzt werden. Ohne diese (rein
rechnerische) Maßnahme liegt das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
bei einem Überschuss von rd. 499.000 €, und damit unterhalb des in der
Haushaltsplanung erwarteten Ergebnisses.
Den größten Anteil an den
isolierten Belastungen haben Ertragsausfälle insbesondere beim Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer wie auch bei sonstigen Steuern und Gebühren, die nunmehr
durch diese veränderte Darstellung ausgeglichen werden.
Dagegen haben sich die Erträge
aus der Gewerbesteuer stabiler entwickelt als dies zu Beginn der Pandemie
befürchtet worden war.
Andere Ergebnisverbesserungen
sind u. a. in Einmaleffekten aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen
begründet.
Zusätzlich zu den laufenden
Aufwendungen des Haushaltsjahres sind im Jahresabschluss 2020 auch weitere
Instandhaltungsrückstellungen gebildet worden, was zu einem reduzierten
Jahresergebnis im Vergleich zur Prognose des dritten Quartals führt.
Im Anschluss an die Zuleitung
an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung
des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss und die
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 durch den Rat der Stadt sind
fristgerecht für September 2021 vorgesehen.