Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2020 wurde die Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 01.01.2018 durch Ratsbeschlüsse dreimal geändert. Hiermit wird auf die als Anlage beigefügte Hauptsatzung verwiesen, in der die Änderungen eingearbeitet sind.

 

Zur Richtigkeit der getätigten Beschlüsse wird der Rat der Stadt Wassenberg gebeten, die Beschlüsse formell und rechtmäßig zu bestätigen.

 

1.Änderung der Hauptsatzung vom 25.06.2020:

Es wurde beschlossen, dass die Ortschaft Effeld den Zusatz „Spargeldorf“ tragen darf.

 

2.Änderung der Hauptsatzung vom 12.11.2020:

§ 11 Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz, Absatz 4

 

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen Fassung.

 

3.Änderung der Hauptsatzung vom 17.12.2020:

§ 11 Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz, Absatz 7c)

 

Als Sachleistungen gewährt die Stadt:

·  die Nutzung der über das Buchungssystem Locaboo im Rathaus der Stadt Wassenberg zur Verfügung gestellten Besprechungsräume einschließlich der dort vorhandenen Grundausstattung (Telefon, Beamer, Whiteboard, Multifunktionsgerät mit Drucker und Scanner),

·  die Nutzung des zur digitalen Ratsarbeit übergebenen Tablets,

·  die Nutzung eines Kopiergerätes im Bedarfsfall.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die vorliegende 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg wird beschlossen.