Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB1/012/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Jahr 2020 wurde die
Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 01.01.2018 durch Ratsbeschlüsse dreimal
geändert. Hiermit wird auf die als Anlage beigefügte Hauptsatzung verwiesen, in
der die Änderungen eingearbeitet sind.
Zur Richtigkeit der
getätigten Beschlüsse wird der Rat der Stadt Wassenberg gebeten, die Beschlüsse
formell und rechtmäßig zu bestätigen.
1.Änderung der Hauptsatzung vom 25.06.2020:
Es wurde beschlossen,
dass die Ortschaft Effeld den Zusatz „Spargeldorf“ tragen darf.
2.Änderung der Hauptsatzung vom 12.11.2020:
§ 11
Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz, Absatz 4
Stellvertretende
Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und
Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern auch
ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit
mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit
mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben
den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine
Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen
Fassung.
3.Änderung der Hauptsatzung vom 17.12.2020:
§ 11
Aufwandsentschädigung, Verdienstausfallersatz, Absatz 7c)
Als Sachleistungen gewährt die Stadt:
· die Nutzung der über das Buchungssystem Locaboo im Rathaus der Stadt
Wassenberg zur Verfügung gestellten Besprechungsräume einschließlich der dort
vorhandenen Grundausstattung (Telefon, Beamer, Whiteboard, Multifunktionsgerät
mit Drucker und Scanner),
· die Nutzung des zur digitalen Ratsarbeit übergebenen Tablets,
· die Nutzung eines Kopiergerätes im Bedarfsfall.
Beschluss: (einstimmig)
Die vorliegende 4.
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg wird beschlossen.