Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Enthaltungen: 7
Vorlage: BV/FB6/009/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bereits bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war
beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide mit in den
Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.
Vorsorglich wurde aber
bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen
Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die
Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die
landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 02.10.2013
durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Nun ist es
zwischenzeitlich der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg (ESW) gelungen
die Fläche zu erwerben und die ESW beantragt nunmehr durch eine entsprechende
Bauleitplanung die ca. 0,75 ha große Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Das
Grundstück wird von drei städtischen Straßen eingefasst und bildet somit eine
sinnvolle Arrondierung der Wassenberger Oberstadt.
Die erforderlichen
Verfahrensschritte für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr.
98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Parallel zu diesem
Verfahren soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in
einem 59. Änderungsverfahren geändert werden.
Die Verwaltung macht den Vorschlag, dass drei voneinander abweichende Alternativen des Bebauungsplanes erstellt werden und diese als Grundlage für einen der nächsten Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses genommen werden, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Beschluss: (25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
Für den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide in der
Ortschaft Wassenberg, Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 177, groß 7.435
m², ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Nummer 98 „Bergstraße/Herrschaftliche
Heide“.
Es sind die erforderlichen
Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.