Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide mit in den Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.

 

Vorsorglich wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 02.10.2013 durch die Bezirksregierung Köln erteilt.

 

Nun ist es zwischenzeitlich der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg (ESW) gelungen die Fläche zu erwerben und die ESW beantragt nunmehr durch eine entsprechende Bauleitplanung die ca. 0,75 ha große Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen. Das Grundstück wird von drei städtischen Straßen eingefasst und bildet somit eine sinnvolle Arrondierung der Wassenberger Oberstadt.

 

Die erforderlichen Verfahrensschritte für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

 

Parallel zu diesem Verfahren soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg in einem 59. Änderungsverfahren geändert werden.

 

 

Die Verwaltung macht den Vorschlag, dass drei voneinander abweichende Alternativen des Bebauungsplanes erstellt werden und diese als Grundlage für einen der nächsten Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses genommen werden, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

 

 


Beschluss: (25 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen


Für den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide in der Ortschaft Wassenberg, Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 177, groß 7.435 m², ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nummer 98 „Bergstraße/Herrschaftliche Heide“.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.