Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB5/005/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen erfolgte
in der Sitzung des Rates am 17.12.2020.
Auf
Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere
Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.
Im Einzelnen
sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:
91610400 |
Allgemeine Zuweisungen |
||||
411100 |
Schlüsselzuweisungen vom Land |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
11.419.300 |
9.953.000 |
10.766.000 |
11.507.000 |
|
Beschlussfassung |
11.420.900 |
9.938.000 |
10.781.000 |
11.523.000 |
|
Differenz |
1.600 |
-15.000 |
15.000 |
16.000 |
Die Planung der Schlüsselzuweisung vom Land ist im Entwurf zur
Haushaltssatzung auf Grundlage der 1. Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021 vom 16.10.2020 erfolgt.
Inzwischen liegt die 2. Modellrechnung zum GFG 2021 vom 18.12.2020 vor.
Diese weist im Vergleich zur 1. Modellrechnung eine nur geringfügige Erhöhung
im Jahr 2021 aus, welche aber für die Haushaltsplanung umzusetzen ist.
91110100 |
Elektrizitätsversorgung |
||||
451100 |
Konzessionsabgaben |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
654.000 |
654.000 |
654.000 |
654.000 |
|
Beschlussfassung |
665.000 |
665.000 |
665.000 |
665.000 |
|
Differenz |
11.000 |
11.000 |
11.000 |
11.000 |
Die Konzessionsabgaben für die Stromversorgung werden für die
Beschlussfassung der Haushaltssatzung auf die Höhe der Abschläge für das Jahr
2020 nach Eingang der Abrechnungen des Jahres 2019 angepasst.
90430200 |
Heimatpflege |
||||
531800 |
Zuschüsse lfd. (übrige Bereiche) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
24.100 |
14.100 |
14.100 |
14.100 |
|
Beschlussfassung |
34.100 |
14.100 |
14.100 |
14.100 |
|
Differenz |
10.000 |
0 |
0 |
0 |
Bei dieser Position werden regelmäßig Zuschüsse für
Dorfverschönerungsmaßnahmen sowie für Räumlichkeiten des Heimatvereins
veranschlagt.
Zusätzlich werden hier ebenfalls Zuschüsse für Vereine zur Abmilderung
von finanziellen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie bereitgestellt, wovon
rd. 20.000 € im Jahr 2020 zur Auszahlung gekommen sind.
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 sind hierfür weitere 10.000 €
veranschlagt worden. Da sich jedoch inzwischen eine Ausweitung der
Pandemie-Belastungen bis weit in das Jahr 2021 hinein abzeichnet, wird die
Vereinsförderung nunmehr für die Beschlussfassung des Haushalts wie im Vorjahr
auf 20.000 € erhöht.
91610600 |
Allgemeine Umlagen |
||||
537400 |
Allgemeine Kreisumlage |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
9.036.000 |
9.348.000 |
9.556.000 |
9.772.000 |
|
Beschlussfassung |
9.036.000 |
9.354.000 |
9.561.000 |
9.777.000 |
|
Differenz |
0 |
6.000 |
5.000 |
5.000 |
537500 |
Mehrbelastung Kreisjugendamt |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
6.681.000 |
6.888.000 |
7.074.000 |
7.264.000 |
|
Beschlussfassung |
6.681.000 |
6.892.000 |
7.077.000 |
7.268.000 |
|
Differenz |
0 |
4.000 |
3.000 |
4.000 |
Die Ansätze der allgemeinen Kreisumlage und der Mehrbelastung für das
Kreisjugendamt für das Jahr 2021 entsprechen den Eckdaten des Haushalts 2021
des Kreises Heinsberg.
Auf Grund der 2. Modellrechnung zum GFG 2021 ergeben sich jedoch
geringfügige Änderungen der Umlagegrundlagen für die weiteren Planjahr 2022 bis
2024.
23 |
Außerordentliche Erträge |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
2.099.100 |
4.088.100 |
3.898.000 |
2.588.700 |
|
Beschlussfassung |
2.107.500 |
4.103.100 |
3.883.000 |
2.572.700 |
|
Differenz |
8.400 |
15.000 |
-15.000 |
-16.000 |
Die Veränderungen der Schlüsselzuweisungen und der Vereinszuschüsse
sind im Rahmen der NKF-COVID-19-Isolierung durch den Ansatz außerordentlicher
Erträge auszugleichen.
26 |
Jahresergebnis |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
3.158.000 |
2.394.100 |
2.184.200 |
1.843.300 |
|
Beschlussfassung |
3.169.000 |
2.395.100 |
2.187.200 |
1.845.300 |
|
Differenz |
11.000 |
1.000 |
3.000 |
2.000 |
Der geplante
Jahresüberschuss im Jahr 2021 steigt somit von 3.158.000 € im Entwurf der
Haushaltssatzung auf nunmehr 3.169.000 € in der Beschlussfassung.
Bei den
geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2022 bis 2024 treten ebenfalls
geringfügige Erhöhungen ein.
Da die
Änderungen der Ergebnisplanung grundsätzlich auch zahlungswirksame Positionen
betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung
zu übernehmen. Nicht berücksichtigt werden die außerordentlichen Erträge aus
der NKF-COVID-19-Isolierung, denen kein zahlungswirksamer Ausgleich zugrunde
liegt.
Der Saldo aus
lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher wie folgt:
17 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
-526.100 |
-1.081.200 |
68.000 |
1.084.100 |
|
Beschlussfassung |
-523.500 |
-1.095.200 |
86.000 |
1.102.100 |
|
Differenz |
2.600 |
-14.000 |
18.000 |
18.000 |
Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus der lfd.
Verwaltungstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der
Finanzplanung:
38 |
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
-287.100 |
-1.112.100 |
-186.600 |
1.114.700 |
|
Beschlussfassung |
-284.500 |
-1.126.100 |
-168.600 |
1.132.700 |
|
Differenz |
2.600 |
-14.000 |
18.000 |
18.000 |
Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung
daher wie folgt:
40 |
Liquide Mittel |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Entwurf |
1.309.400 |
197.300 |
10.700 |
1.125.400 |
|
Beschlussfassung |
1.312.000 |
185.900 |
17.300 |
1.150.000 |
|
Differenz |
2.600 |
-11.400 |
6.600 |
24.600 |
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des
Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt.
Im Vorfeld der Ratssitzung haben sich die Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt, dass in diesem Jahr auf das Vortragen der Haushaltsreden der Fraktionen verzichten wird und diese im Nachgang zur Ratssitzung auf der Internetseite der Stadt Wassenberg der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sowie der Niederschrift beigefügt werden (Anlagen 19-24).
Bürgermeister Maurer weist darauf hin, dass die Presse am Ende des öffentlichen Teils der Ratssitzung die Haushaltsreden der Fraktionen in ausgedruckter Form erhalten.
Beschluss: (einstimmig)
1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 werden beschlossen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2021 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 11.000,00 € auf nunmehr 3.169.000,00 €.
Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 2.600,00 €.
Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.