Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 05.01.2021 wird verwiesen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da der Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 coronabedingt erst in der Sitzung am 04.02.2021 erfolgt und somit zum Fristablauf für den Förderantrag (15.01.2021) der entsprechende Auszug aus der Haushaltssatzung 2021 mit der darin eingeplanten Maßnahme nicht erstellt werden konnte.

Da in der Sitzung des Rates am 04.02.2021 die Haushaltssatzung 2021, die diese Maßnahme enthält, beschlossen wird, ist die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung nur noch rein formal erforderlich.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene dringliche Entscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Inhalt der Dringlichkeitsentscheidung:

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1.     Dem Umbau der Sportanlage Effeld zu einer Mehrgenerationensportanlage wird zugestimmt.

2.     Der Eigenanteil der Stadt von 75.000,00 Euro zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von 750.000,00 Euro wird im Haushalt 2021 bereitgestellt.