Sitzung: 04.02.2021 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB5/003/2021
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom
05.01.2021 wird verwiesen.
Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da der Beschluss über
die Haushaltssatzung 2021 coronabedingt erst in der Sitzung am 04.02.2021
erfolgt und somit zum Fristablauf für den Förderantrag (15.01.2021) der
entsprechende Auszug aus der Haushaltssatzung 2021 mit der darin eingeplanten
Maßnahme nicht erstellt werden konnte.
Da in der Sitzung des Rates am 04.02.2021 die Haushaltssatzung 2021,
die diese Maßnahme enthält, beschlossen wird, ist die Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung nur noch rein formal erforderlich.
Beschluss: (einstimmig)
Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene dringliche
Entscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Inhalt der Dringlichkeitsentscheidung:
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1. Dem Umbau der Sportanlage Effeld zu einer
Mehrgenerationensportanlage wird zugestimmt.
2. Der Eigenanteil der Stadt von 75.000,00 Euro zu den zuwendungsfähigen Ausgaben von 750.000,00 Euro wird im Haushalt 2021 bereitgestellt.