Sitzung: 17.12.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/033/2020
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung vom 12.11.2020 hat der Rat die Bildung
und die Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen.
Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer
gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW Anwendung. Der Bürgermeister ist wegen des
Wortlauts des § 50 Abs. 3 GO NRW, der allein auf „Ratsmitglieder“ abstellt, bei
der Ausschussbesetzung nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Abs. 3 GO NRW
zwei verschiedene Möglichkeiten vor:
Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit
eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Ausschussbesetzung
durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50
Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.
Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem Wahlvorschlag, bleibt
das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolglos und es sind
Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
abzustimmen ist (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Hierzu stellen die Fraktionen –
ggf. auch gemeinsame Listen auf. Über diese Listen, auf den die von den
Fraktionen vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge
aufgeführt sind, wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang
abgestimmt. Die Wahlzahlen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen
für einen Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind diese in der Reihenfolge
der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, so
entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Da aufgrund der Corona-Pandemie keine weitere interfraktionelle Sitzung
stattfinden konnte, haben sich die Fraktionen zur Besetzung der 9 Ausschüsse
intern auf je einen einheitlichen Wahlvorschlag grundsätzlich geeinigt.
Somit kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3
Satz 1 GO NRW erfolgen.
Die gemeinsame Wahlvorschlagsliste wurde erstellt, von den Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Bürgermeister Maurer bedankt sich bei allen Fraktionen, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag zustande gekommen ist.
Beschluss:/Beschlussvorschlag: (xxxxxxxxx)
Beschlusstext: