Sitzung: 08.02.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB4/001/2012
Sachverhalt:
Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung
am 27. September 2011 (TOP 2.) wurden von drei örtlichen Architekturbüros
Planentwürfe zum o.g. Betreff vorgestellt. Diese Präsentationen wurden den
Fraktionen anschließend als Anlage zur Niederschrift ( in Papierform ) sowie
digital zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.
Alle Entwürfe stellten schwerpunktmäßig die
Fortführung des Parkgürtels in diesem Bereich, die Erhaltung des ehemaligen
Badewärterhäuschens sowie die Verlagerung des Spielplatzes (gegenüber an der
Parkstraße) heraus. Desweiteren solle durch schnelles Handeln erreicht werden,
den heutigen Missstand zu beseitigen.
Der Bereich des ehemaligen Freibades ist im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als Grünfläche
dargestellt. In Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg wurde
geklärt, dass für mögliche Folgenutzungen in diesem Bereich ( z.B.
Spielplatzverlagerung, Volleyballfeld, sportliche Aktivitäten, Erhalt oder auch
Neubau eines Gebäudes für möglicherweise gastronomische Zwecke) unter dem
Aspekt des derzeit geschilderten Sachverhaltes keine Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich ist und dass die vorgesehenen Maßnahmen auch
als Einzelbaumaßnahmen im Bereich der Grünflächen genehmigungsfähig erscheinen
( § 35 Abs. II Baugesetzbuch ). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein
konkretes Maßnahmenprogramm, das vom Stadtrat noch abschließend zu beschließen
wäre, maßgebliche Grundlage für die abschließende Beurteilung der Bauaufsicht
sein wird.
Bezüglich einer Umnutzung des Spielplatzgeländes
entlang der Parkstraße im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22
„Welfenstraße“ mit der Maßgabe, diese Fläche zukünftig einer baulichen Nutzung
zuzuführen, teilt das Kreisbauamt Heinsberg die von hier vertretene
Rechtsauffassung, dass dies in einem vereinfachten Änderungsverfahren gemäß §
13 Baugesetzbuch erfolgen könnte.
Aus Sicht der Verwaltung ist es unabdingbar, dass
zunächst ein konkretes Maßnahmenprogramm erstellt und vom Stadtrat beschlossen
wird. Auf dieser Grundlage wären dann die weiteren bau- bzw.
planungsrechtlichen Schritte vorzunehmen.
Sachkundiger Bürger Cremer stellt den Antrag in der nächsten
Ratssitzung über die vorgestellten Entwürfe der Architekten sowie ein
zwischenzeitlich von allen Wassenberger Stadtverordneten und sachkundigen
Bürger ausgearbeitetes Konzept abstimmen zu lassen.
Stadtverordneter Gansweidt erklärt, dass man sich dieser
Vorgehensweise anschließen könne, aber im Vorfeld noch ein weiteres Treffen der
Wassenberger Stadtverordneten einschließlich der sachkundigen Bürger notwendig
sei, um die letzten Details und Formalitäten abzusprechen.
Stadtkämmerer Darius macht nochmal deutlich, dass die
bereitgestellten 150.000,00 € nicht zum bloßen Verfüllen des Beckens verwendet
werden können, da dies lediglich Aufwand und keine Investition darstelle.
Bürgermeister Winkens schlägt vor, dass nach einem weiteren
Treffen der Wassenberger Stadtverordneten das endgültig abgestimmte Konzept als
Antrag eingereicht werden sollte. Nach der Beratung und Beschlussfassung in der
nächsten Ratssitzung, können dann die notwendigen Kosten ermittelt werden.
Abschließend verliest Ausschussvorsitzender Dohmen noch ein
Schreiben des Architekturbüros Schiefke vom 07.02.2012 (Anlage 1).