Sitzung: 12.11.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: BV/FB1/125/2020
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung hat sich eine Änderung in der
Hauptsatzung der Stadt Wassenberg ergeben. In der unten aufgeführten
Gegenüberstellung wurde die Änderung dargestellt:
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Hauptsatzung vom 01.01.2018 |
§ 11 Aufwands- entschädigung, Verdienstausfall-ersatz Absatz 4 |
Stellvertretende
Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und
Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern
auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende,
mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit
mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten
neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW
zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils
gültigen Fassung. |
2. Änderung der Hauptsatzung vom … |
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Stellvertretende
Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und
Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern
auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende,
mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit
mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten
neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW
zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils
gültigen Fassung. |
Beschluss: (einstimmig)
Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom
01.01.2018 wird beschlossen.