Sitzung: 08.02.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/005/2012
Sachverhalt:
Der gemeinsame Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.06.2011 war bereits
Beratungsgegenstand der öffentlichen Planungs- und Umweltausschusssitzung am
27. September 2011 (TOP 3.).
Vorgenannter Antrag stellt darauf ab, die Eignung
und Bereitstellung von Flächen auf den Deponien Wassenberg-Rothenbach und
Gangelt-Hahnbusch zur Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen.
Die beim Kreis Heinsberg vorgenommene Prüfung hat
ergeben, dass eine Bruttofläche von rd. 5,5 ha auf der Deponie
Wassenberg-Rothenbach grundsätzlich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
geeignet ist.
Nach Prüfung der grundsätzlichen Geeignetheit gilt
es nunmehr, die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Deponie Rothenbach liegt westlich der Ortschaft
Rosenthal. Sie gehört zum Wassenberger Horst, einem Höhenrücken im Stadtgebiet
Wassenberg. Östliche Grenze des Deponiegeländes ist die L 117. Bei dem
Deponiegelände handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube. Mitte der 60er
Jahre bis 1975 nutzte die Stadt Wassenberg das Gelände als Deponie.
Anschließend erfolgte die Übernahme der Deponie durch den Kreis Heinsberg. Am
31. Mai 2005 endete der Ablagerungsbetrieb; seitdem befindet sich die Kreismülldeponie
Rothenbach in der Stilllegungsphase. Die Gesamtfläche der Kreismülldeponie
Rothenbach einschließlich 6 ha Altkörper beträgt rd. 25 ha.
Der Regionalplan weist den Standort als
Sonderfläche für „Abfallbehandlungs-, Abfallbeseitigungsanlagen“ aus. Im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist die Deponie
Wassenberg-Rothenbach als Fläche für Versorgungsanlagen gekennzeichnet. Hierbei
erfolgt sowohl eine Ausweisung als „Versorgungsanlage
Abfall“ als auch als „Versorgungsanlage
Elektrizität“ (Gasmotorenanlage). Als perspektivische Nutzung ist zudem der
Bereich der Deponie mit dem Schriftzug „Wiederaufforstung“
und „Freizeit- und Erholung“
versehen.
Der beigefügte Lageplan kennzeichnet die v.g.
Teilfläche für die Photovoltaikanlagen. Im durchzuführenden Änderungsverfahren
soll diese zukünftig als „Sonderbaufläche Solar“ mit dem Hinweis „Erneuerbare
Energien“ dargestellt werden.
Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung über
Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg vom 09.06.2006 liegt die gesamte
Fläche der Deponie im Landschaftsschutzgebiet.
Mit dem „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei
der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 22.07.2011 wurde das
Baugesetzbuch zwecks Stärkung bauleitplanerischer Festsetzungen im Bereich der
erneuerbaren Energien maßgeblich geändert. Insofern ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg geboten.
Da die Stilllegungs- und Nachsorgephase der
kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach noch über Jahrzehnte reichen wird,
werden die heute gültigen Rekultivierungsziele nicht tangiert. Dies bedeutet im
Weiteren, dass auch die Darstellungen des Regionalplanes im Ergebnis nicht
negativ berührt werden.
Die Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens von Seiten
der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für die Deponie
(Dezernat 52) wurde ebenso wie die der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Heinsberg bereits im Vorfeld signalisiert. Die Gespräche mit der
Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) dauern derzeit
noch an.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zu technischen
Anlagen sowie freizuhaltender Wege auf der Deponie ist von einer
„Netto-Inanspruchnahme“ der Deponiefläche in einer Größenordnung von rd. 3 ha
auszugehen.
Es wurde bereits im Vorfeld geregelt, dass die
Kosten dieses FNP-Änderungsverfahrens seitens des Kreises Heinsberg getragen
werden.
Sachkundiger Bürger Poniewas bittet um Prüfung, ob nicht
perspektivisch die Flächennutzungsplanänderung für die gesamte Fläche der
Kreismülldeponie vorgenommen werden sollte.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass dies mit dem Kreis
Heinsberg als Grundstückseigentümer besprochen werde müsse.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Kreis Heinsberg ist die
Flächenbegrenzung darin begründet, dass in den übrigen Bereichen der
Kreismülldeponie derzeit noch Zwischenabdichtungen durchgeführt werden, die
zunächst eine Nutzung für Photovoltaikanlagen in absehbarer Zeit nicht
zulassen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg wird in einem 53. Änderungsverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für einen Teilbereich der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach (Bruttofläche von rd. 5,5 ha) geändert.