Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister/in

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten

und meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Sodann verpflichtet Bürgermeister Maurer den 1. stv. Bürgermeister Frank Winkens und die 2. stellv. Bürgermeisterin Irmgard Stieding.

 

Bürgermeister Maurer überreicht beiden stellv. Bürgermeistern einen Blumenstrauß.