Sitzung: 12.11.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/027/2020
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß § 58 (5) GO NRW ist die Verteilung der
Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:
„Haben sich die
Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen
die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt,
werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen
zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2,
3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen
Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die
Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein
Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er
angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für
stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Unter der Voraussetzung,
dass die zurzeit bestehenden Ausschüsse (hier: § 10 der Hauptsatzung i.V.m. § 3
der Zuständigkeitsordnung) auch in der kommenden Wahlzeit des Stadtrates wieder
gebildet werden, findet das „Zugreifverfahren“ für folgende Ausschüsse
Anwendung:
·
Rechnungsprüfungsausschuss
·
Wahlprüfungsausschuss
·
Personalausschuss
·
Bauausschuss
·
Wirtschaftsförderungs-
und Grundstücksausschuss
·
Planungs-, Umwelt und
Klimaausschuss
·
Kultur- und
Sportausschuss
·
Ausschuss für Bildung,
Soziales und Generationenfragen
Hinweis: Für die Verteilung des Ausschussvorsitzes im Haupt- und
Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine Anwendung; maßgebend ist die Regelung
gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:
„Den Vorsitz im
Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden.“
Im Hinblick auf die
Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat
zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorn
begonnen werden soll.
Aufgrund der Zusammensetzung des Stadtrates und der
eingegangenen Listenverbindungen aus WFW und FDP sowie von Bündnis 90/Die
Grünen und der SPD ergibt sich folgende Höchstzahlenberechnung:
Zugriffe |
CDU |
Bündnis 90 / Die Grünen, SPD |
WFW und FDP |
1 |
x |
|
|
2 |
|
x |
|
3 |
x |
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|
4 |
(LOS-Entscheidung) |
(LOS-Entscheidung) |
|
5 |
(LOS-Entscheidung) |
(LOS-Entscheidung) |
|
6 |
|
x |
|
7 |
x |
|
|
8 |
|
x |
|
Bürgermeister Maurer gibt bekannt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion eine Listenverbindung bei der Verteilung der Ausschussvorsitze eingegangen sind sowie auch die WFW-Fraktion und FDP-Fraktion. Die Zuteilung über die Zugriffe 4 und 5 lost Bürgermeister Maurer aus.
Die Ausschussvorsitze werden nach entsprechender Bestimmung durch die Fraktionen wie folgt zugeteilt:
1.Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss CDU
2.Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss Bündnis 90/Die Grünen&SPD
3.Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationen- CDU
fragen
4.Sport- und Kulturausschuss CDU
5.Personalausschuss Bündnis 90/Die Grünen&SPD
6.Bauausschuss WFW/FDP
7.Rechnungsprüfungsausschuss CDU
8.Wahlprüfungsausschuss Bündnis 90/Die Grünen&SPD
Zudem wird durch Bürgermeister Maurer für jeden Ausschuss ausgelost, ob der WFW-Fraktion oder Krethi&Plethi/Die Linke 2 oder nur 1 Sitz in einem Ausschuss zugesprochen wird. Diese Konstellation kommt zustande, da beide Fraktionen im Rat die gleiche Sitzverteilung (3 Sitze) haben.
1.Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss WFW 2 Sitze
2.Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss WFW 2 Sitze
3.Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationen- WFW 2 Sitze
fragen
4.Sport- und Kulturausschuss WFW 2 Sitze
5.Personalausschuss WFW 2 Sitze
6.Bauausschuss WFW 2 Sitze
7.Rechnungsprüfungsausschuss WFW 2 Sitze
8.Wahlprüfungsausschuss WFW 2 Sitze
9.Haupt- und Finanzausschuss Krethi&Plethi/Die Linke 2 Si.