Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 58 (5) GO NRW ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:

 

„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“

 

Unter der Voraussetzung, dass die zurzeit bestehenden Ausschüsse (hier: § 10 der Hauptsatzung i.V.m. § 3 der Zuständigkeitsordnung) auch in der kommenden Wahlzeit des Stadtrates wieder gebildet werden, findet das „Zugreifverfahren“ für folgende Ausschüsse Anwendung:

 

·         Rechnungsprüfungsausschuss

·         Wahlprüfungsausschuss

·         Personalausschuss

·         Bauausschuss

·         Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss

·         Planungs-, Umwelt und Klimaausschuss

·         Kultur- und Sportausschuss

·         Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen

 

Hinweis:              Für die Verteilung des Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine Anwendung; maßgebend ist die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:

                                „Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.“

 

Im Hinblick auf die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.

 

Aufgrund der Zusammensetzung des Stadtrates und der eingegangenen Listenverbindungen aus WFW und FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ergibt sich folgende Höchstzahlenberechnung:

 

Zugriffe

CDU

Bündnis 90 / Die Grünen, SPD

 

WFW und FDP

1

x

 

 

2

 

x

 

3

x

 

 

4

(LOS-Entscheidung)

(LOS-Entscheidung)

 

5

(LOS-Entscheidung)

(LOS-Entscheidung)

 

6

 

x

7

x

 

 

8

 

x

 

 

 

 

Bürgermeister Maurer gibt bekannt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion eine Listenverbindung bei der Verteilung der Ausschussvorsitze eingegangen sind sowie auch die WFW-Fraktion und FDP-Fraktion. Die Zuteilung über die Zugriffe 4 und 5 lost Bürgermeister Maurer aus.

 

Die Ausschussvorsitze werden nach entsprechender Bestimmung durch die Fraktionen wie folgt zugeteilt:

 

1.Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss                                          CDU

2.Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss     Bündnis 90/Die Grünen&SPD

3.Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationen-     CDU

   fragen

4.Sport- und Kulturausschuss                                                                   CDU

5.Personalausschuss                                                                                    Bündnis 90/Die Grünen&SPD

6.Bauausschuss                                                                               WFW/FDP

7.Rechnungsprüfungsausschuss                                                              CDU

8.Wahlprüfungsausschuss                                                                         Bündnis 90/Die Grünen&SPD

 

 

Zudem wird durch Bürgermeister Maurer für jeden Ausschuss ausgelost, ob der WFW-Fraktion oder Krethi&Plethi/Die Linke 2 oder nur 1 Sitz in einem Ausschuss zugesprochen wird. Diese Konstellation kommt zustande, da beide Fraktionen im Rat die gleiche Sitzverteilung (3 Sitze) haben.

 

 

1.Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss                                          WFW 2 Sitze

2.Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss     WFW 2 Sitze

3.Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationen-     WFW 2 Sitze

   fragen

4.Sport- und Kulturausschuss                                                                   WFW 2 Sitze

5.Personalausschuss                                                                                    WFW 2 Sitze

6.Bauausschuss                                                                               WFW 2 Sitze

7.Rechnungsprüfungsausschuss                                                              WFW 2 Sitze

8.Wahlprüfungsausschuss                                                                         WFW 2 Sitze

9.Haupt- und Finanzausschuss                                                 Krethi&Plethi/Die Linke 2 Si.