Sitzung: 12.11.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/022/2020
Der nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß §
67 GO NRW in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat für die
Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache einen ersten und einen
zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der
Repräsentation.
Die Wahl
erfolgt unter der Sitzungsleitung des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Bei der
Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
Zur
Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Wahlstellen gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW
auf die Wahlvorschläge (Eine Frist für die Einreichung der Vorschlagslisten
sieht das Gesetz nicht vor !) der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die
Wahlvorschlage entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (d’Hondt).
1. Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des
Wahlvorschlags steht, 2. Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in
Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.
Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Nimmt ein
gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle
desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine
Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Auch können
mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen, um die Chancen
für die von ihnen vorgeschlagenen Kandidaten zu vergrößern (vergl. Kommentar
von Rehn/Cronauge zu § 67 Abs. 2 GO NRW).
Das Gesetz
schweigt darüber, ob auch ein einheitlicher Vorschlag für die Wahl der Stellvertreter
eingereicht werden darf, auf den sich alle Ratsmitglieder vorher geeinigt haben
(wie dies z. B. für die Besetzung der Ausschüsse und die Verteilung der
Ausschussvorsitze ausdrücklich vorgesehen ist; vgl. §§ 50 Abs. 3 Satz 1, 58
Abs. 5 Satz 1 GO NRW). Die Frage dürfte jedoch zu bejahen sein. Ein solcher
Wahlvorschlag führt allerdings nur dann zu einer wirksamen Wahl der
Stellvertreter, wenn er mit den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden
Stadtverordneten ohne Einschränkung angenommen wird. Auf Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen kommt es dabei nicht an. Wird jedoch nur eine Gegenstimme
abgegeben, ist die Wahl der Stellvertreter gescheitert. Als dann muss der Rat
über die von den verschiedenen Vorschlagsberechtigten vorzulegenden Wahlvorschlägen
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abstimmen.
Bei der
Abstimmung dürfen auch diejenigen Stadtverordneten mitwirken, die als
Kandidaten für das Amt der Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen
sind, da das Mitwirkungsverbot des § 31 GO NRW bei Wahlen in ein Ehrenamt nicht
gilt (§ 31 Abs. 3 Nr. 2). Jedes Mitglied des Rates darf sich also auch selbst
die Stimme geben.
Der
Bürgermeister wählt bei der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter mit (§ 40
Abs. 2 GO NRW).
Bei der
Durchführung der Verhältniswahl darf auf dem Stimmzettel jeweils nur ein Vorschlag (wenn mehrere
Wahlvorschläge vorliegen) angekreuzt werden. Eine Kennzeichnung des
Stimmzettels mit den Worten „Ja“ oder „Nein“ führt ebenfalls zur Ungültigkeit
der Stimme. Beides führt im Wahlverfahren nicht zum Vorliegen einer
Gegenstimme.
Die Verwaltung
wird in der konstituierenden Ratssitzung vorbereitete Stimmzettel mit den vor der Sitzung eingereichten Listen
(Wahlvorschläge) bereithalten.
Die
Stadtverordneten werden vom Bürgermeister in alphabethischer Reihenfolge zur
geheimen Wahl aufgerufen. Nach Erhalt des Stimmzettels sind in der Wahlkabine
die Entscheidungen zu treffen, der Stimmzettel zu falten und dieser in die Urne
zu werfen.
Die vorher
bestimmten Stimmzähler (z. B. 3 Stadtverordnete verschiedener Fraktionen)
werden nach Abschluss der Wahl, die auf jeden Stimmzettel getroffene
Entscheidung bekannt gegeben.
Nach Abschluss
der Zählung wird das Wahlergebnis durch den Bürgermeister wie folgt bekannt
geben:
…
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
…
gültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
…
ungültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
…
Enthaltungen.
Gewählt sind somit
zum/zur
1. stellvertretenden Bürgermeister/in …
zum/zur
2. stellvertretenden Bürgermeister/in …
Zwischen
Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei
Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Der Bürgermeister befragt die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. Wird dies von beiden gewählten Stadtverordneten bejaht, ist die Wahl abgeschlossen.
Durch Bürgermeister Maurer wird mitgeteilt, dass die CDU-Fraktion, WFW-Fraktion und FDP-Fraktion mit Schreiben vom 06.11.2020 (Anlage 7) den Stadtverordneten Frank Winkens für das Amt des ersten stellv. Bürgermeisters und den Stadtverordneten Hermann-Josef Jütten für das Amt des zweiten stellv. Bürgermeisters vorgeschlagen haben.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wurde mit Schreiben vom 10.11.2020 (Anlage 8) die Stadtverordnete Irmgard Stieding für das Amt der 2. stellv. Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Vor Durchführung der geheimen Wahl erläutert Bürgermeister Maurer den Verfahrensablauf und stellt fest, dass von den Fraktionen die folgenden Stimmzähler benannt wurden:
CDU-Fraktion Stadtverordneter Dr. Steffen Jöris
WFW-Fraktion Stadtverordneter Mario Gehr
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtverordneter Thomas Lang
Danach werden die Stadtverordneten durch den Bürgermeister in alphabethischer Reihenfolge aufgerufen und die Stimmzettel ausgegeben.
Nach Durchführung der geheimen Wahl gibt Bürgermeister Maurer als Wahlergebnis bekannt, dass 19 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU/WFW/FDP und 15 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion abgegeben worden sind. Zudem gab es 4 Enthaltungen. Somit sind
a) der Stadtverordnete Frank Winkens zum
ersten stellv. Bürgermeister und
b) die Stadtverordnete Irmgard Stieding zur
zweiten stellv. Bürgermeisterin
gewählt worden.
Mit Dank für das Vertrauen erklären beide Bewerber auf Nachfrage des Bürgermeisters, dass sie die Wahl annehmen.