Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Vorlage: BV/FB3/096/2020
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit den als Anlagen beigefügten Anträgen des
SPD-Ortsvereins Wassenberg und des CDU-Ortsverbandes Myhl wird zunächst das
gleiche Ziel verfolgt, nämlich die Einrichtung der Verbindungsstraße als
Einbahnstraße (Teilstück der Brabanter Str. zwischen der Erkelenzer Str. L 19 und
dem Verbrauchermarktzentrum).
Der CDU-Ortsverband
Myhl hat diese Anregung bereits am 08.01.2019 als Ergebnis einer
Bürgerversammlung im Jahre 2018 an den hiesigen Fachbereich Planen und Bauen
weitergereicht und nunmehr über den Antrag nach § 24 GO NRW weiter
konkretisiert.
Der SPD-Antrag nennt
als Hauptargument die Leichtigkeit des Verkehres und den Wunsch der Anwohner,
die Straße als Parkfläche nutzen zu können.
Der CDU-Antrag geht
auf die Verkehrsbelastung der Brabanter Straße mit dem Verbrauchermarkt-zentrum
und dem Verkehr aus den angrenzenden Neubaugebieten ein, der sich je nach Ziel-
oder Ankunftrichtung auch über dieses schmale Verbindungsstück bewegt.
In dem Abschnitt der
Brabanter Str. wohnen 56 Personen. Der SPD-Anregung gaben 9 Personen ihr Votum;
der CDU-Anregung 42 von 47 Befragten.
Insgesamt ist von
einem mehrheitlichen Wunsch der Anwohner auszugehen, das Teilstück der
Brabanter Straße in eine Einbahnstraße umzuwandeln.
Problem bei der
Umsetzung ist jedoch die Ausrichtung bzw. Richtung des zukünftigen Verkehres.
Denn unabhängig von der Richtung ist die Hälfte der Anwohner immer in einer
nachteiligen Position, je nach Zielrichtung Umwege in Kauf zu nehmen, statt auf
dem gewohnt kürzesten Weg von oder nach zuhause zu kommen.
Weiterhin wird durch
die Einbahnregelung keine Verkehrsberuhigung i.S. einer
Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten sein, da die freie Fahrt in eine
Richtung ohne zu erwarteten Gegenverkehr keine erhöhte Aufmerksamkeit mehr
erfordert und den Kraftfahrer zu einer zügigeren Fahrweise verleitet.
Bei der bisherigen
Zweibahnregelung, geparkten Fahrzeugen auf der Fahrbahn und Gegenverkehr
entsteht zwangsläufig ein Abbremseffekt je nach Verkehrssituation.
Um dem Wunsch nach
einer Einbahnstraßenregelung echte Daten für eine Entscheidung zu liefern,
schlägt die Verwaltung vor, mittels einer der städtischen Messanlagen über
einen längeren Zeitraum die Verkehrsströme und die Geschwindigkeiten zu
erfassen. Aus diesen Daten kann auch nach Abzug der durchschnittlich zu
erwartenden Fahrzeugbewegungen der Anwohner der tatsächliche Anteil der
Fremdverkehre und aus welcher Richtung ermittelt werden.
Diese Verfahrensweise
wurde mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei vor einigen Wochen bereits
abgestimmt und befürwortet.
Dabei wurde auch in
Aussicht gestellt, dass einer Anordnung zur Einrichtung einer Einbahnstraße
grundsätzlich nichts im Wege und die Stadt letztendlich die Entscheidung über
das „wie“ treffen kann.
Da die Messanlagen der
Stadt derzeit noch an anderen Standorten zur Erhebung von Verkehrsdaten
gebunden sind, kann mit einer Messung auf der Brabanter Straße ab September
gerechnet werden.
Da die Erhebungen über einen längeren Zeitraum erfolgen sollen um fälschlichen Momentaufnahmen zu entgegnen, wird eine erneute Beratung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Beschluss: (21 Ja-Stimmen,1 Nein-Stimme)
Die Einrichtung eines
Teilstückes der Brabanter Straße (Siedlungsbereich zwischen Erkelenzer Str. L
19 und Verbrauchmarktzentrum an der Brabanter Straße) als Einbahnstraße wird
zurückgestellt, bis eine längerfristige Datenerhebung Ergebnisse zeigt, aus bzw.
in welcher Richtung der Hauptstrom ungewünschter Durchgangsverkehre erfolgt.