Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/085/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden
Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Trotz steigender
Aufwendungen für die Straßenreinigung verbleiben die Gebühren durch die
Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich konstant bei 1,10 €/m.
b) Winterdienst
Die Abrechnung des
Gebührenhaushalts Winterdienst führte zu einer vollständigen Auflösung des
Sonderpostens sowie der Feststellung eines Fehlbetrags in Höhe von 1.399,65 €.
Ende 2020 wird dieser Fehlbetrag voraussichtlich rd. 1.800,00 € betragen. Die
Deckung dieses Fehlbetrages erfolgt in den kommenden Jahren, ein Drittel wird im
Jahr 2021 in die Kalkulation eingestellt. Bei geringeren sonstigen Aufwendungen
- wenn der Winter wie in den letzten Jahren eher mild ausfällt - verbleibt der
Gebührensatz konstant bei 0,40 €/m.
Damit bleibt auch der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst konstant bei 1,50 €/m.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlagen 1
und 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.