Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/008/2020
Der Ausschuss nimmt
die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Bürger S.
beschreibt in seinem Schriftsatz vom 09.01.2020 (vgl. Anlage 1) die mangelhafte
Ausführung von Tiefbauarbeiten durch die Deutsche Glasfaser GmbH im Bereich des
Wohngrundstückes Parkstraße 8 b.
Stellungnahme:
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Zum Inhalt des
Schriftsatzes wird berichtet, dass –wie an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet-
die verschiedenen Subunternehmer der Deutschen Glasfaser GmbH Arbeiten
mangelhaft ausgeführt haben. Aus diesem Grund wurden derartige Arbeiten auch
bis zum heutigen Tag nicht abgenommen. Die Regulierung dieser Mängel im
Stadtgebiet wird sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Unternehmen Deutsche
Glasfaser GmbH und deren Subunternehmer sicherlich auch noch über einen langen
Zeitraum hinziehen.
In Einzelfällen – wie
im vorliegenden Fall gegeben – konnte mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser
GmbH einvernehmlich erreicht werden, dass der Stadtbetrieb gegen
Kostenerstattung den schadhaften Bereich wieder mit einem Einfassungsstein und
einem passenden Pflasterbelag herstellt.
Diese Arbeiten wurden bereits Anfang März ausgeführt, so dass sich ein Beschluss, auch unabhängig von der formal fehlenden Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses (Arbeiten der Versorgungsträger fallen ausnahmslos in die Zuständigkeit des Stadtbetries), erübrigt.