Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Der Bürger S. beschreibt in seinem Schriftsatz vom 09.01.2020 (vgl. Anlage 1) die mangelhafte Ausführung von Tiefbauarbeiten durch die Deutsche Glasfaser GmbH im Bereich des Wohngrundstückes Parkstraße 8 b.

 

 

Stellungnahme:

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Zum Inhalt des Schriftsatzes wird berichtet, dass –wie an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet- die verschiedenen Subunternehmer der Deutschen Glasfaser GmbH Arbeiten mangelhaft ausgeführt haben. Aus diesem Grund wurden derartige Arbeiten auch bis zum heutigen Tag nicht abgenommen. Die Regulierung dieser Mängel im Stadtgebiet wird sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser GmbH und deren Subunternehmer sicherlich auch noch über einen langen Zeitraum hinziehen.

In Einzelfällen – wie im vorliegenden Fall gegeben – konnte mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser GmbH einvernehmlich erreicht werden, dass der Stadtbetrieb gegen Kostenerstattung den schadhaften Bereich wieder mit einem Einfassungsstein und einem passenden Pflasterbelag herstellt.

 

Diese Arbeiten wurden bereits Anfang März ausgeführt, so dass sich ein Beschluss, auch unabhängig von der formal fehlenden Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses (Arbeiten der Versorgungsträger fallen ausnahmslos in die Zuständigkeit des Stadtbetries),  erübrigt.