Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2
Vorlage: BV/FB1/078/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Jusos im Kreis
Heinsberg regen an, zukünftig in jedem Jahr zum 17. Mai, dem Internationalen
Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge
am Rathaus zu hissen. Auf diesem Wege soll ein klares Zeichen gegen jede Form
der Diskriminierung und Ausgrenzung gesetzt werden. Daher haben sie eine
Anregung nach § 24 GO eingereicht.
In Nordrhein-Westfalen
haben die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände
sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts an den Tagen zu flaggen, die vom für Inneres zuständigen Ministerium
bestimmt werden. Gemeinden können darüber hinaus aus eigener Entscheidung
flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert
erscheint. Soll wegen einer örtlichen Veranstaltung geflaggt werden, so ist
darauf zu achten, dass die Beflaggung nicht als Parteinahme in politischen
Fragen gedeutet werden kann (Nr. 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz
über das öffentliche Flaggen). Gleiches gilt auch für das Setzen von nicht
hoheitlichen Fahnen (Nr. 6 der o. g. Verwaltungsvorschriften), somit vorliegend
auch für das Setzen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT.
Der 17. Mai ist ein
internationaler Aktionstag, von denen es im Monat Mai über 30 weitere Tage
gibt. Im Sinne der Gleichberechtigung und -behandlung hätten zahlreiche
Aktions- und Gedenktage ein Anrecht auf entsprechende Beachtung, weswegen auch
eventuellen Beflaggungswünschen zu anderen Gedenk- oder Aktionstagen
Rechenschaft zu tragen wäre.
Derartige mindestens täglich wechselnde Beflaggung wäre weder praktikabel, noch zielführend. Die Anregung der Jusos im Kreis Heinsberg wird jedoch dahingehend unterstützt, dass die Solidarität mit den betroffenen Menschen nach außen hin deutlich dokumentiert werden sollte: Durch das (Vor-)leben von Weltoffenheit und Toleranz.
Beschluss: (20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Der Haupt- und Finanzausschuss folgt der
Anregung der Jusos im Kreis Heinsberg nicht und beschließt, als Grundlage für
eine Beflaggung weiterhin ausschließlich die Beflaggungsverordnung des Landes
NRW zu wählen.