Sitzung: 02.09.2020 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB6/015/2020
Sachverhalt:
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hatte in
seinem Schnellbrief Nr. 324/2019 vom 05.12.2019 eine Musterstellplatzsatzung
NRW und den Leitfaden zur Erstellung von kommunalen Stellplatzsatzungen
übersandt.
Ferner wurde darauf verwiesen, dass das für Bauen zuständige
Ministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde eine Verordnung diesbezüglich
erlassen würde. Das insoweit zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales,
Bau- und Gleichstellung NRW (MHKBG) hatte diesen Erlass angekündigt und mit der
Vorlage eines Referentenentwurfes noch im Jahre 2019 kalkuliert.
Da diese geplante Stellplatzverordnung aber bisher nicht
erlassen wurde, wurde der aktuelle Stand beim Städte- und Gemeindebund NRW
erfragt.
Von dort wurde mitgeteilt, dass das zuständige Ministerium
eine Stellplatzverordnung plant, deren Umfang von der aktuellen
Ermächtigungsgrundlage aber nicht gedeckt ist. Daher erwartet der Städte- und
Gemeindebund NRW die schon länger angekündigte und jetzt auf den
Spätsommer/Herbst 2020 verschobene Änderung der Bauordnung, in deren Anschluss
oder parallel dazu die Stellplatzverordnung folgen könnte.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen macht es
aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn, eine
Stellplatzsatzung zu erlassen, die dann nach Änderung der Landesbauordnung und
Erlass einer Verordnung erneut anzupassen wäre.
Sobald die Änderung der Landesbauordnung und die
Stellplatzverordnung vorliegen, wird di Verwaltung zeitnah auf dieser Grundlage
die Stellplatzsatzung erstellen und in die politische Beratung und Entscheidung
einbringen.