Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/FB5/052/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein
Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 27.04.2020 (vgl. Anlage 1), die Stadt
möge im Stadtwald einen Naturlagerplatz einrichten (Platz für bis zu zwei
Zelten mit einer Komposttoilette). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in
diesem Zusammenhang auf den Inhalt der beiliegenden Anlage verwiesen.
Stellungnahme:
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In NRW und seit 2019
gibt es auch in Rheinland-Pfalz zwei Naturlagerplätze. In NRW befinden sich
diese auf abgeschiedenen Flächen im
Naturpark Hohes Venn-Eifel und in Rheinland Pfalz im Prümmer Land. Diese
Naturlagerplätze sind in schwer zugänglichen Gebieten und dort auch nur zu Fuß
über Wanderwege erreichbar und dienen dem Grunde nach auf langen
Trekking-Touren Übernachtungsmöglichkeiten im Freien Wanderern anzubieten. Wie
bereits vorstehend ausgeführt, handelt es sich um einige wenige Einrichtungen
in zwei Bundesländern, die an sehr lange Premium-Wanderwege angebunden sind,
zum einen den Eifelsteig (Länge 313 km) und zum anderen den „Schneifel-Pfad“
(63 km lang). Die Abwicklung der Nutzung läuft über die Nordeifel-Tourismus
GmbH.
Jeder Naturlagerplatz
bietet auf einer Zeltplattform Platz für bis zu zwei Zelte und ist mit einer
Komposttoilette ausgestattet. Eine Komposttoilette (auch Trockentoilette oder
Bio-Toilette) ist eine Toilette ohne Wasserspülung, bei der die Fäkalien direkt
in einen mit Rindenmulch oder Stroh gefüllten Behälter geleitet und dort
kompostiert werden (die moderne Alternative zum früher bekannten Plumpsklo).
Auch wenn das Stadtgebiet Wassenberg großflächig bewaldet ist, verfügt es dennoch nicht über derart große zusammenhängende Waldgebiete, die zudem weitgehend unzugänglich sein sollten und der Naturlagerplatz sollte zudem erst nach vielen Kilometern Fußmarsch durch unzulängliches Waldgebiet erreichbar sein. Der Premium-Wanderweg „Birgeler Urwald“ würde derartige Voraussetzungen überhaupt nicht erfüllen, da dieser an nahezu allen Punkten vereinfacht erreichbar ist. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz NRW stellt auf entsprechende Nachfrage gleichfalls klar, dass man mit den Begleiterscheinungen der Waldnutzungen (u. a. Abfallablagerungen, Vandalismus und Lärm) durch Nutzer bereits einen grenzwertigen Umfang an Belastung im Wald feststelle, unsere Region auch nicht mit den zusammenhängenden Wäldern der Eifel und von Naturparklandschaften mit unzugänglichem Gelände vergleichbar sei. Darüber hinaus erfolgte der Hinweis, dass man gerade ganz andere Sorgen im Bereich der Waldbestände habe, als dort Zeltplattformen anzubieten, denn der Wald sterbe auf Raten und es gelte daher, der Erhaltung für künftige Generationen oberste Priorität beizumessen.
Beschluss: (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.