Sitzung: 01.09.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/FB5/030/2020
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der SPD-Ortsverein
beantragt mit Schreiben vom 25.11.2019 (vgl. Anlage 1) über die bestehenden
Tarife hinaus, Ermäßigungen für verschiedene Personenkreise beim Besuch des
Parkbades und die Übernahme des daraus beim Stadtbetrieb als Betreiber des
gewerblichen Parkbades entstehenden Einnahmeausfalls durch die Stadt. Zum
Inhalt des Schriftsatzes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
beiliegende Anlage verwiesen.
Der Anregung wird
nicht entsprochen.
Begründung:
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Das gewerbliche
Parkbad Wassenberg bietet bereits heute Tarife, wie
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Einzelkarte Erwachsene: 4,00 Euro
·
Einzelkarte Jugendliche bis 18 Jahre: 2,50 Euro
·
10er-Karte Erwachsene: 35,00 Euro
·
10er-Karte Jugendliche bis 18 Jahre: 20,00 Euro
·
Karte Frühschwimmen (von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr)
- Erwachsene: 2,50 Euro
- Jugendliche bis 18 Jahre:
1,50 Euro
·
Karte Spätschwimmen (von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr)
- Erwachsene: 2,50 Euro
- Jugendliche bis 18 Jahre:
1,50 Euro
zu günstigen Preisen
an.
Diese Tarife
ermöglichen insbesondere den vom Antragsteller im Schriftsatz genannten
Personenkreisen ganz gezielt und individuell das Parkbad entweder zeitlich
unbefristet (mit der Möglichkeit alle vorhandenen Einrichtungen nutzen zu
können) oder ganz gezielt zeitlich befristet zu rabattierten Tarifen nutzen zu
können. In der Praxis wird dies auch angenommen, denn insbesondere Senioren
nutzen überwiegend das Frühschwimmen oder eben zeitlich unbefristet die Tageskarte,
während Sportler, Studenten u. a. häufig den Tarif „Spätschwimmen“ wählen.
Dem Grunde nach
bedürfen die Tarife des Parkbades, die „dem Wert einer Tasse Cappuccino im
Eiscafé“ entsprechen, keiner weitergehenden Diskussion, erst recht besteht auch
nicht ansatzweise ein Handlungsbedarf.
In diesem Zusammenhang
sei ergänzend erwähnt, dass die Stadt mit einer nochmaligen Reduzierung der
Grundsteuer B alle Haushalte im Stadtgebiet, ob Selbstnutzer von
Häusern/Wohnungen oder Mieter, deutlich entlastet hat und mit diesem
zusätzlichen finanziellen Spielraum ist es auch jedem Bürger ohne
Zusatzbelastung möglich, eine Tarifeinheit im Parkbad zu erwerben.
Außerdem müsste die
Stadt bei Annahme der Anregung neben einem jährlichen Ausgleichsbetrag
zusätzlich noch eine Investition im unteren sechsstelligen Bereich finanzieren,
denn der Ticketbereich, Kassenautomat und geänderte Zu- und Ausgangskontrollen
würden einige Umbauten und nennenswerte technische Nachrüstungen und
zusätzliche Personalkapazitäten erfordern.
Diese zusätzlichen Haushaltsbelastungen sind –auch ohne die zwischenzeitlich durch die Corona-Pandemie eingetretenen zusätzlichen Haushaltsbelastungen- haushaltswirtschaftlich nicht darstellbar und zudem auch unverhältnismäßig.
Beschluss: (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)
Der Antrag wird
abgelehnt.