Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Der SPD-Ortsverein beantragt mit Schreiben vom 25.11.2019 (vgl. Anlage 1) über die bestehenden Tarife hinaus, Ermäßigungen für verschiedene Personenkreise beim Besuch des Parkbades und die Übernahme des daraus beim Stadtbetrieb als Betreiber des gewerblichen Parkbades entstehenden Einnahmeausfalls durch die Stadt. Zum Inhalt des Schriftsatzes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beiliegende Anlage verwiesen.

 

Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

Begründung:

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Das gewerbliche Parkbad Wassenberg bietet bereits heute Tarife, wie

 

·           Einzelkarte Erwachsene: 4,00 Euro

·           Einzelkarte Jugendliche bis 18 Jahre: 2,50 Euro

·           10er-Karte Erwachsene: 35,00 Euro

·           10er-Karte Jugendliche bis 18 Jahre: 20,00 Euro

·           Karte Frühschwimmen (von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr)

- Erwachsene: 2,50 Euro

- Jugendliche bis 18 Jahre: 1,50 Euro

·           Karte Spätschwimmen (von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr)

- Erwachsene: 2,50 Euro

- Jugendliche bis 18 Jahre: 1,50 Euro

 

zu günstigen Preisen an.

 

Diese Tarife ermöglichen insbesondere den vom Antragsteller im Schriftsatz genannten Personenkreisen ganz gezielt und individuell das Parkbad entweder zeitlich unbefristet (mit der Möglichkeit alle vorhandenen Einrichtungen nutzen zu können) oder ganz gezielt zeitlich befristet zu rabattierten Tarifen nutzen zu können. In der Praxis wird dies auch angenommen, denn insbesondere Senioren nutzen überwiegend das Frühschwimmen oder eben zeitlich unbefristet die Tageskarte, während Sportler, Studenten u. a. häufig den Tarif „Spätschwimmen“ wählen.

Dem Grunde nach bedürfen die Tarife des Parkbades, die „dem Wert einer Tasse Cappuccino im Eiscafé“ entsprechen, keiner weitergehenden Diskussion, erst recht besteht auch nicht ansatzweise ein Handlungsbedarf.

 

In diesem Zusammenhang sei ergänzend erwähnt, dass die Stadt mit einer nochmaligen Reduzierung der Grundsteuer B alle Haushalte im Stadtgebiet, ob Selbstnutzer von Häusern/Wohnungen oder Mieter, deutlich entlastet hat und mit diesem zusätzlichen finanziellen Spielraum ist es auch jedem Bürger ohne Zusatzbelastung möglich, eine Tarifeinheit im Parkbad zu erwerben.

 

Außerdem müsste die Stadt bei Annahme der Anregung neben einem jährlichen Ausgleichsbetrag zusätzlich noch eine Investition im unteren sechsstelligen Bereich finanzieren, denn der Ticketbereich, Kassenautomat und geänderte Zu- und Ausgangskontrollen würden einige Umbauten und nennenswerte technische Nachrüstungen und zusätzliche Personalkapazitäten erfordern.

 

Diese zusätzlichen Haushaltsbelastungen sind –auch ohne die zwischenzeitlich durch die Corona-Pandemie eingetretenen zusätzlichen Haushaltsbelastungen- haushaltswirtschaftlich nicht darstellbar und zudem auch unverhältnismäßig.   

 


Beschluss: (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)


Der Antrag wird abgelehnt.