Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die CDU –Ortsverband Effeld – beantragt mit Schreiben vom 05.07.2019, die Ortsschilder im Stadtteil Effeld mit dem Zusatz „Spargeldorf“ zu versehen. Auf die weitere Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Schriftsatz verwiesen.

Die Verwaltung teilt hierzu wie folgt mit:

Gemäß § 13 Abs. 3 der Gemeindeordnung können Gemeinden auch andere Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) teilt hierzu mit, dass dies zunächst und auch nur den Fall betrifft, dass die Stadt/Gemeinde als Ganzes eine andere oder zusätzliche Bezeichnung beabsichtigt. Zusatzbezeichnungen für einzelne Gemeindeteile werden von dieser Norm nicht erfasst.

Die Kommunen können in Ausübung der kommunalen Satzungshoheit – unabhängig von § 13 Abs. 3 der GO NRW – in ihrer Hauptsatzung beschließen, dass ein Ortsteil (nicht die gesamte Gemeinde) ergänzend zu seiner Bezeichnung eine Zusatzbezeichnung führt. Die Aufteilung in Ortschaften sowie die Wahl ihrer Bezeichnung obliegt den Gemeinden unter Beachtung der Vorgaben des § 39 im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und ist in der Hauptsatzung zu regeln. Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

Das MHKBG weist darauf hin, dass bei der Wahl der (Anm.: Zusatz-) Bezeichnung die Kriterien zugrunde gelegt werden sollen, die auch bei einer Änderung oder Ergänzung des Gemeindenamens nach § 13 Abs. 3 GO NRW zu berücksichtigen sind.

Hiernach ist von Bedeutung, dass

·         keine entgegenstehenden Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen dürfen (keine irreführenden oder unverständlichen Bezeichnungen, keine Verwechslungsgefahr oder unzutreffenden Sachaussagen)

·         die Bezeichnung auf der Geschichte, einer typischen Eigenart der Ortschaft, einem wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person beruht und

·         nicht lediglich einen werbenden Charakter hat

 

Der Verwendung des Zusatzes „Spargeldorf“ begegnen aus Sicht der Verwaltung unter diesen v.g. Kriterien keine Bedenken; der CDU Ortsverband hat auch in seiner Antragsbegründung ausführlich und schlüssig dargestellt, inwieweit die Ortschaft Effeld mit dem Spargelanbau, daraus resultierender überregional bekannter Veranstaltungen etc. verknüpft ist.

Der Antrag des OV ist gerichtet auf die Ergänzung der Ortsschilder mit dem Zusatz Spargeldorf. Soweit, wie vergleichbar die Stadt Wegberg unter ähnlichen Voraussetzungen unter dem Stadtnamen den Zusatz „Mühlenstadt“ für sich eingeräumt hat, spricht gegen den Zusatz Spargeldorf unter dem Ortsnamen Effeld grundsätzlich nichts.

Der Wunsch des OV, auch in offiziellen Schreiben die Bezeichnung (nicht Ergänzung) „Spargeldorf Effeld“ verwenden zu können, kommt einer Namensänderung des Ortsteiles gleich, die aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen sollte.

Die seit der kommunalen Neugliederung seit fast 50 Jahren bestehende Einteilung des Stadtgebietes in seine Ortsteile mit den dazugehörigen Namen der Ortsteile kann als historisch gewachsen und etabliert angesehen werden, die nicht durch die (ledigliche) Möglichkeit einer Namensänderung verändert werden sollte.

Der Antrag des OV wird jedoch so interpretiert, dass zukünftig unter dem Namen der Ortschaft Effeld der Zusatz „Spargeldorf“ auf den Ortstafeln erscheinen soll, was unter den eingangs genannten Voraussetzungen möglich ist.

 

Stadtverordneter Vaßen fragt nach, ob die Bürger/innen mit dem Antrag einverstanden sind. Bürgermeister Winkens gibt das Wort an den Ortsvorsteher von Effeld, Ralf Blüthmann. Herr Blüthmann erklärt, dass es keine Bürgerbefragung gegeben hat, allerdings wäre die Mehrheit der Bürger/innen, mit denen er gesprochen habe, für die Ergänzung der Ortstafeln.

 


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt, die Ortsschilder im Stadtteil Effeld mit dem Zusatz „Spargeldorf“ zu ergänzen. Die Ortstafeln tragen zukünftig unter dem Namen der Ortschaft den Zusatz „Spargeldorf“.

Der Beschluss umfasst gleichzeitig die entsprechend Änderung der Hauptsatzung.