Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: BV/FB3/068/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die CDU –Ortsverband
Effeld – beantragt mit Schreiben vom 05.07.2019, die Ortsschilder im Stadtteil
Effeld mit dem Zusatz „Spargeldorf“ zu versehen. Auf die weitere Begründung
wird auf den als Anlage beigefügten
Schriftsatz verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu
wie folgt mit:
Gemäß § 13 Abs. 3 der
Gemeindeordnung können Gemeinden auch andere Bezeichnungen, die auf der
Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen,
führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder
diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der
Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Kommunales zuständigen Ministeriums.
Das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) teilt hierzu mit, dass dies
zunächst und auch nur den Fall betrifft, dass die Stadt/Gemeinde als Ganzes
eine andere oder zusätzliche Bezeichnung beabsichtigt. Zusatzbezeichnungen für
einzelne Gemeindeteile werden von dieser Norm nicht erfasst.
Die Kommunen können in
Ausübung der kommunalen Satzungshoheit – unabhängig von § 13 Abs. 3 der GO NRW
– in ihrer Hauptsatzung beschließen, dass ein Ortsteil (nicht die gesamte
Gemeinde) ergänzend zu seiner Bezeichnung eine Zusatzbezeichnung führt. Die
Aufteilung in Ortschaften sowie die Wahl ihrer Bezeichnung obliegt den
Gemeinden unter Beachtung der Vorgaben des § 39 im Rahmen ihrer kommunalen
Selbstverwaltung und ist in der Hauptsatzung zu regeln. Die Hauptsatzung und
ihre Änderung kann der Rat gem. § 7 Abs. 3 GO NRW nur mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.
Das MHKBG weist darauf
hin, dass bei der Wahl der (Anm.: Zusatz-) Bezeichnung die Kriterien zugrunde
gelegt werden sollen, die auch bei einer Änderung oder Ergänzung des
Gemeindenamens nach § 13 Abs. 3 GO NRW zu berücksichtigen sind.
Hiernach ist von
Bedeutung, dass
·
keine
entgegenstehenden Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen dürfen (keine
irreführenden oder unverständlichen Bezeichnungen, keine Verwechslungsgefahr
oder unzutreffenden Sachaussagen)
·
die
Bezeichnung auf der Geschichte, einer typischen Eigenart der Ortschaft, einem
wichtigen Ereignis oder einer bekannten Person beruht und
·
nicht
lediglich einen werbenden Charakter hat
Der Verwendung des
Zusatzes „Spargeldorf“ begegnen aus Sicht der Verwaltung unter diesen v.g.
Kriterien keine Bedenken; der CDU Ortsverband hat auch in seiner
Antragsbegründung ausführlich und schlüssig dargestellt, inwieweit die
Ortschaft Effeld mit dem Spargelanbau, daraus resultierender überregional
bekannter Veranstaltungen etc. verknüpft ist.
Der Antrag des OV ist
gerichtet auf die Ergänzung der Ortsschilder mit dem Zusatz Spargeldorf.
Soweit, wie vergleichbar die Stadt Wegberg unter ähnlichen Voraussetzungen
unter dem Stadtnamen den Zusatz „Mühlenstadt“ für sich eingeräumt hat, spricht
gegen den Zusatz Spargeldorf unter dem Ortsnamen Effeld grundsätzlich nichts.
Der Wunsch des OV,
auch in offiziellen Schreiben die Bezeichnung (nicht Ergänzung)
„Spargeldorf Effeld“ verwenden zu können, kommt einer Namensänderung des
Ortsteiles gleich, die aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen sollte.
Die seit der
kommunalen Neugliederung seit fast 50 Jahren bestehende Einteilung des
Stadtgebietes in seine Ortsteile mit den dazugehörigen Namen der Ortsteile kann
als historisch gewachsen und etabliert angesehen werden, die nicht durch die
(ledigliche) Möglichkeit einer Namensänderung verändert werden sollte.
Der Antrag des OV wird
jedoch so interpretiert, dass zukünftig unter dem Namen der Ortschaft Effeld
der Zusatz „Spargeldorf“ auf den Ortstafeln erscheinen soll, was unter den
eingangs genannten Voraussetzungen möglich ist.
Stadtverordneter Vaßen fragt nach, ob die Bürger/innen mit dem Antrag einverstanden sind. Bürgermeister Winkens gibt das Wort an den Ortsvorsteher von Effeld, Ralf Blüthmann. Herr Blüthmann erklärt, dass es keine Bürgerbefragung gegeben hat, allerdings wäre die Mehrheit der Bürger/innen, mit denen er gesprochen habe, für die Ergänzung der Ortstafeln.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt,
die Ortsschilder im Stadtteil Effeld mit dem Zusatz „Spargeldorf“ zu ergänzen.
Die Ortstafeln tragen zukünftig unter dem Namen der Ortschaft den Zusatz
„Spargeldorf“.
Der Beschluss umfasst gleichzeitig die entsprechend Änderung der Hauptsatzung.