Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Wassenberg, AöR, hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Änderung Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg (Friedhofssatzung) beschlossen. Dabei wurde aufgrund eines grundsätzlichen Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen § 20 Abs. 5 Satz 3 der Friedhofssatzung geändert. Aufgrund dieser Änderung, die künftig auch unterjährige Nutzungsverlängerungen ermöglicht, ist konsequenterweise auch die Gebührenfestsetzung auf monatsgenaue Berechnungen anzupassen. Bei maximal 30-jähriger Verlängerungsmöglichkeit ergibt sich ein Anteil von 1/360 je Monat.

 

Die Festsetzung der Gebühren per Gebührenbescheid war bislang in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung zu ungenau gehalten und wird nunmehr den Regelungen in den Gebührensatzungen der Stadt Wassenberg angeglichen.

 


Beschluss: (einstimmig)


Die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg wird beschlossen.