Sitzung: 25.06.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: BV/FB5/008/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat des
Stadtbetriebes Wassenberg, AöR, hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die
Änderung Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt
Wassenberg (Friedhofssatzung) beschlossen. Dabei wurde aufgrund eines
grundsätzlichen Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen § 20 Abs. 5 Satz 3 der
Friedhofssatzung geändert. Aufgrund dieser Änderung, die künftig auch
unterjährige Nutzungsverlängerungen ermöglicht, ist konsequenterweise auch die
Gebührenfestsetzung auf monatsgenaue Berechnungen anzupassen. Bei maximal
30-jähriger Verlängerungsmöglichkeit ergibt sich ein Anteil von 1/360 je Monat.
Die Festsetzung der Gebühren per Gebührenbescheid war bislang in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung zu ungenau gehalten und wird nunmehr den Regelungen in den Gebührensatzungen der Stadt Wassenberg angeglichen.
Beschluss: (einstimmig)
Die 3.
Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg wird
beschlossen.