Sitzung: 14.05.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB6/013/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg
beabsichtigt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 330,
groß 1.036 qm, der keine Verkehrsbedeutung mehr hat, einzuziehen.
Begründung:
Bei der Wegeparzelle
Flurstück 330 handelt es sich um einen Grünweg (vgl. Anlage 1 zu dieser
Vorlage). Dieser Weg hat keine Verkehrsbedeutung mehr und wird als Weg nicht
mehr benötigt. Die mit der beabsichtigten Einziehung des Weges frei werdende
Fläche soll durch Veräußerung in die Flurstücke 331, 332 und 333 integriert
werden und die erforderliche Erweiterung des dort angrenzend gelegenen
Gartenbaubetriebes ermöglichen.
Das Verfahren zur
Einziehung eines öffentlichen Weges regeln die Vorschriften des § 7 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW. Mit einer Einziehung verliert ein Weg die
öffentliche Eigenschaft.
Die Absicht der Einziehung des Weges ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Über etwaige Einwendungen ist anschließend vom Rat nach Abwägung zu beschließen. Danach ist ggf. die Einziehung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen und wird am Tage der Bekanntmachung wirksam.
Beschluss: (einstimmig)
Der öffentliche
Wirtschaftsweg Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 330, groß 1.036 qm, hat
keine Verkehrsbedeutung mehr und ist daher einzuziehen und das dazu
vorgeschriebene Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.