Sitzung: 14.05.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/007/2020
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Rat nimmt die
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2019 in das Haushaltsjahr 2020
gem. § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat
mit den Regelungen des § 22 KomHVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten
geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen die kontinuierliche
Aufgabenerfüllung und die Fortsetzung von Investitionsmaßnahmen auch nach Schluss
des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Auf diesem Weg wird
die Ermächtigung (Erlaubnis) des abgeschlossenen Haushaltsjahres zur Leistung
von bislang noch nicht in Anspruch genommenen Aufwendungen und Auszahlungen in
das folgende Haushaltsjahr übertragen.
Eine erneute
Beschlussfassung über die Ermächtigungsübertragungen ist nicht erforderlich, da
die Ermächtigung zur Leistung dieser Mittel für den vorgesehenen Zweck bereits
mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Vorjahres erfolgt ist.
Dem Rat ist jedoch
gem. §§ 22 Abs. 4 KomHVO NRW eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres
vorzulegen. (Anlage 1)
Von der Gesamtsumme
der Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 13.536.650 € entfallen 13.305.200 €
auf investive Maßnahmen und 231.450 € auf konsumtive Maßnahmen.
Während durch die
nicht erfolgte Inanspruchnahme das Haushaltsjahr 2019 entlastet worden ist,
werden die Finanzrechnung und die Liquidität des Haushaltsjahres 2020 und ggf. auch der Folgejahre durch die
Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen (13.305.200 €) mehrbelastet.
Auswirkungen auf die
Ergebnisrechnung 2020 hat jedoch nur die Umsetzung der
Ermächtigungsübertragungen für lfd. Aufwendungen (231.450 €).
Die Finanzierung der investiven Ermächtigungsübertragungen wird nochmals in der gesonderten Anlage 2 dargestellt.