Sitzung: 30.01.2020 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/011/2020
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr.
86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck ist seit dem 13.03.2018
rechtsverbindlich.
Für einen Teilbereich
der künftigen Sportstätten (die konkrete Abgrenzung ergibt sich aus der
beigefügten Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung
sowie auf der im Beschlussvorschlag aufgelisteten konkreten Flur- und
Parzellenbezeichnung) ist es aus formalen Gründen nach Abstimmung mit der
Bauaufsicht des Kreises Heinsberg am 21. Januar 2020 erforderlich, den
Bebauungsplan in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren zu ändern, da der
künftige Standort des Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung
in den Bereich der geplanten Tribünenanlage integriert wird und somit zwischen
den beiden künftigen Spielfeldern liegen wird.
In Abstimmung mit der
Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist dieses Änderungsverfahren parallel zum
anstehenden Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird in einem Teilbereich der künftigen Sportstätten (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 3, Flurstücke 665, 666, 667, 668, 669, 670 tlw. und 227 tlw.; Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 187 tlw., 1230 und 1229 tlw.) in einem 1. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Standort des künftigen Funktionsgebäudes nunmehr aufgrund der abgestimmten Planung in den Bereich der geplanten Tribünenanlage zu integrieren und somit zwischen den beiden künftigen Spielfeldern liegen wird.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.