Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Sachverhalt:

Die Änderung des § 20 Abs. 5 Satz 3 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg (Friedhofssatzung) erfolgt aufgrund eines grundsätzlichen Urteils des Verwaltungsgerichtes Aachen, wonach die Berechnung der nachfolgenden Belegung auf volle Jahre rechtlichen Bedenken begegnet, da dem Nutzungsberechtigten eine längere Nutzungszeit aufgebürdet wird, als eigentlich notwendig wäre. Diese zusätzliche Bürde wird insbesondere bei der Gebührenfestsetzung deutlich, wo die längere Nutzungszeit zu einer höheren Gebührenbelastung führt, die nicht notwendig wäre. Daher war aus rein formalen Gründen eine Satzungsänderung angezeigt.

 

 

Gleichzeitig erfolgt eine redaktionelle Änderung des § 29 Abs. 5 Buchstabe e) Friedhofs­satzung. Beim aufrechten Mal für Urnenreihengräber ist eine Tiefenangabe entbehrlich, es bedarf einer Höhenbegrenzung und Anpassung der Abmessungen, damit die Optik gewahrt bleibt.

 

 

Über den Beschlussvorschlag lässt der Verwaltungsratsvorsitzende anschließend abstimmen. 

 


Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg vom 15.10.2008 (Anlage 1) wird beschlossen.