Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 5. zur Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg ist es die logische Fortsetzung, durch Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch die Umsetzung und Realisierung der beabsichtigten künftigen Wohnbebauung in diesem Bereich zu ermöglichen.

 

Mit der Entwicklung einer bedarfsgerechten und modernen sowie zentral gelegenen Freiluftsportstätte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ sind die Rahmenbedingungen gegeben, den Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ durch die konkrete Bauleitplanung künftig einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

Die gesamte Fläche des Kleingebietes (ca. 27.000,00 qm) steht im Eigentum der Stadt Wassenberg.

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“ ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

 


Beschluss des Ausschusses:                       (einstimmig)

Für den Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 9, Flurstücke 335 und 400 tlw.) ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 97 „Am Wingertsberg“.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.