Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/121/2019
Sachverhalt:
Unter Hinweis auf Tagesordnungspunkt 5. zur Änderung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich der Sportstätte „Am
Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg ist es die logische Fortsetzung,
durch Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch die Umsetzung und Realisierung der beabsichtigten künftigen
Wohnbebauung in diesem Bereich zu ermöglichen.
Mit der Entwicklung einer bedarfsgerechten und modernen sowie
zentral gelegenen Freiluftsportstätte im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86
„Orsbecker Feld“ sind die Rahmenbedingungen gegeben, den Bereich der
Sportstätte „Am Wingertsberg“ durch die konkrete Bauleitplanung künftig einer
Wohnbebauung zuzuführen.
Die gesamte Fläche des Kleingebietes (ca. 27.000,00 qm) steht
im Eigentum der Stadt Wassenberg.
Der Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“ ist aus dem
beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für den Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft
Wassenberg (Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 9, Flurstücke 335 und 400
tlw.) ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Nr. 97 „Am Wingertsberg“.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchzuführen.